Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Parchim, Stadt

Wenn Sie bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Parchim - Zentrale Bußgeldstelle/ Örtliche Verkehrsbehörde

Blutstr. 5
19370 Parchim

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach1549
19365 Parchim, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 71-390
Fax: 03871 71-313

Mitarbeiter

Herr Andrew Neuborn
Telefon: 03871 71-391
Fax: 03871 71-313
Position: Sachbearbeiter
Herr Lutz-Peter Jakobi
Telefon: 03871 71-393
Fax: 03871 71-313
Position: Sachbearbeiter
Herr Robert Janke
Telefon: 03871 71-390
Fax: 03871 71-313
Position: Sachgebietsleiter

Öffnungszeiten

Montag           09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag         09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr

Mittwoch         nach Vereinbarung

Donnerstag     09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr

Freitag            nach Vereinbarung

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag der Stadt Parchim
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Behördliche Datenschutzerklärung der Stadt Parchim
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung (schriftlich formlos)
  • Maßstabsgerechter Lageplan
  • Gegebenenfalls: Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS)
  • Optional: Verkehrszeichenplan
  • Optional: Umleitungsplan
  • Optional: Erläuterung zum Bauvorhaben / Ablauf
  • Optional: Signallage / Signalzeichenplan
  • Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
  • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein und beeinträchtigen den Verkehr nicht unverhältnismäßig.
  • Sie schränken den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig ein.
  • Bei Verkehrsraumeinschränkung durch Arbeitsstelle: Sie haben als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) inne.

Sie können die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung per Post beantragen.

  • Sie informieren sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Behörde und laden, falls vorhanden, das entsprechende Formular herunter.
  • Falls ein Formular vorhanden ist: Sie füllen das Formular aus, unterschreiben es und reichen den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
  • Falls kein Formular vorhanden ist: Sie verfassen einen formlosen Antrag, unterschreiben ihn und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
  • Die zuständigen Behörden prüfen den Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein.
  • Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung.
  • Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühr.

Für jede Maßnahme, bei der Sie den öffentlichen Verkehrsraum nutzen und einschränken, müssen Sie eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde einholen. Zu solchen Maßnahmen gehören Straßenbaumaßnahmen, das Aufstellen von Gerüsten oder das Lagern von Baumaterialien, aber auch Umzüge und andere Veranstaltungen. Sie dürfen mit den Maßnahmen erst dann beginnen, wenn Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

Sie sind dafür zuständig, die Öffentlichkeit über die Maßnahme zu informieren. Mit der Erlaubnis legt die zuständige Behörde in einer verkehrsrechtlichen Anordnung fest,

  • wie Sie die Arbeitsstelle absperren und kennzeichnen müssen,
  • ob und wie Sie den Verkehr beschränken, leiten und regeln müssen und
  • wie Sie eventuelle Umleitungsstrecken kennzeichnen müssen.

Diese Auflagen sorgen zum einen für die Sicherheit der Arbeitenden und Verkehrsteilnehmenden, zum anderen stellen sie sicher, dass der Verkehr nicht mehr als nötig beeinträchtigt wird.

Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht nur bei einer Fahrbahnvoll- oder -teilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder Gehwege auswirken.

Handelt es sich bei der beantragten Verkehrsraumeinschränkung um eine Arbeitsstelle, so muss eine Bauleiterin beziehungsweise ein Bauleiter benannt werden.

Wenn die Maßnahme einen längeren als den beantragten Zeitraum in Anspruch nimmt, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme beantragen.

Bei einer Havarie (Notmaßnahme) wenden Sie sich direkt an die zuständige Polizeidienststelle.

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden

14 Tage
Mindestantragsfrist