Liegeplatz für Wasserfahrzeuge beantragen

Sie fahren ein Wasserfahrzeug und möchten dafür einen Liegeplatz in einem Hafen (Sportboot- und Yachthafen) beziehungsweise einer Marina bekommen?

 
 

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Je nach Region/Hafengebiet gelten unterschiedliche Hafengebührenordnungen beziehungsweise kommunale Entgeltsatzungen.

Im Bereich der Sport- und Freizeitschifffahrt ist es ausreichend, rechtzeitig mit dem gewünschten Hafen/Marina Kontakt aufzunehmen. Dies kann per E-Mail, telefonisch oder direkt vor Ort erfolgen. Gerade in den Sommermonaten empfiehlt sich die Anmeldung ca. einen Tag vor dem gewünschten Ankunftstermin.

Sport- und Freizeitschifffahrt:

Grundsätzlich gilt, dass Liegeplätze für Wasserfahrzeuge von der Hafenbehörde zugewiesen werden. Die An- bzw. Abmeldung im Hafen bzw. vor dem tatsächlichen Hafenanlauf einschließlich Liegeplatzzuweisung erfolgt in der Regel per Telefon, E-Mail oder direkt während des tatsächlichen Hafenanlaufens per mündlicher Absprache vor Ort.

Handels- und Berufsschifffahrt:

Die Anmeldung für Wasserfahrzeuge in einem Hafen ist von den Fahrzeugführern oder deren Beauftragten bei der Hafenbehörde jeweils rechtzeitig vor der Ankunft und vor dem Verholen im Hafen anzumelden sowie vor dem Verlassen des Hafens abzumelden.

Für die An- und Abmeldung ist unter anderem das elektronische Datenverarbeitungssystem Hafeninformationssystem (HIS) Nord oder der bundeseigene Meldeclient des National Single Window (NSW) online nutzbar. Im Zuge der elektronischen Anmeldung eines Wasserfahrzeuges beziehungsweise im Rahmen des Hafenanlaufes wird (bzw. ist im Vorfeld) der Liegeplatzes durch die zuständige Hafenbehörde zu zuweisen.

Insgesamt:

Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Liegeplatzes. Die Hafenbehörde kann ihre Benutzung zeitlich begrenzen, mehrere Fahrzeuge nebeneinander legen und das Verholen von Wasserfahrzeugen anordnen, soweit dies im Interesse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs oder zur Sicherheit des Hafenbetriebes erforderlich ist. Liegeplätze dürfen nur mit Erlaubnis der Hafenbehörde gewechselt werden.