Reisepass Änderung beantragen
Bei Änderungen wie zum Beispiel Namensänderung durch Heirat, eingetragende Lebenspartnerschaft, Scheidung, Aufhebung einer Lebenspartnerschaft oder sonstiger Daten muss der Reisepass geändert oder neu ausgestellt werden.
Ihre zuständige Stelle
Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen-Land
Bürgerservice & Meldewesen
Rathausplatz 1
23936
Grevesmühlen, Stadt
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Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen
Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr
Mi. 09:00-12:00 Uhr
Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr
Fr. geschlossen
Hinweis:
Gerne können Sie auch online ein Termin vereinbaren, unter folgenden Link: Online-Terminvergabe.
Parkplätze
Anzahl: 80
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Anzahl: 5
Kostenpflichtig
Verkehrsanbindung
PKW und öffentlicher Personennahverkehr
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Ihren bisherigen Reisepass
- Ihren Personalausweis
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (bei Neuausstellung)
- Urkunden mit aktueller Namensführung (bei Namensänderung)
Das Passbild kann in manchen Passbehörden auch am Selbstbedienungs-Terminal aufgenommen werden.
Voraussetzungen
Um eine Änderung des Reisepasses zu beantragen müssen folgende Änderungen vorliegen:
- Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Änderung von sonstigen Daten
Kosten
- bis 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre): 37,50 EUR
- ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre): 60,00 EUR
Weitere Gebühren ergeben sich aus § 15 Passverordnung (PassV).
Verfahrensablauf
Änderungen des Reisepasses müssen Sie persönlich in Ihrer Passbehörde beantragen.
Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an die antragstellende Passbehörde verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Daten im Reisepass müssen immer aktuell sein. Bei bestimmten Änderungen müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Änderungen, die eine Ausstellung eines neuen Reisepasses zu Folge haben, sind:
- Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Änderung von sonstigen Daten
Änderungen, die ohne Ausstellung eines neuen Reisepasses erfolgen, sind:
- Änderungen des Wohnortes