Reisepass Änderung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Grevesmühlen, Stadt

Bei Änderungen wie zum Beispiel Namensänderung durch Heirat, eingetragende Lebenspartnerschaft, Scheidung, Aufhebung einer Lebenspartnerschaft oder sonstiger Daten muss der Reisepass geändert oder neu ausgestellt werden.

Ihre zuständige Stelle

Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen-Land
Bürgerservice & Meldewesen

Rathausplatz 1
23936 Grevesmühlen, Stadt

Mitarbeiter

Bürgerbüro
Telefon: 03881 723-150

Öffnungszeiten

Mo. geschlossen

Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr

Mi. 09:00-12:00 Uhr

Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr

Fr. geschlossen

Hinweis:

Gerne können Sie auch online ein Termin vereinbaren, unter folgenden Link: Online-Terminvergabe.

Parkplätze

Anzahl: 80
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Anzahl: 5
Kostenpflichtig

Verkehrsanbindung

PKW und öffentlicher Personennahverkehr

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Ihren bisherigen Reisepass
  • Ihren Personalausweis
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (bei Neuausstellung)
  • Urkunden mit aktueller Namensführung (bei Namensänderung)

Das Passbild kann in manchen Passbehörden auch am Selbstbedienungs-Terminal aufgenommen werden.

Um eine Änderung des Reisepasses zu beantragen müssen folgende Änderungen vorliegen:

  • Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
  • Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • Änderung von sonstigen Daten
  • bis 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre): 37,50 EUR
  • ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre): 60,00 EUR

Weitere Gebühren ergeben sich aus § 15 Passverordnung (PassV).

Änderungen des Reisepasses müssen Sie persönlich in Ihrer Passbehörde beantragen. 

Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an die antragstellende Passbehörde verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.

Die Daten im Reisepass müssen immer aktuell sein. Bei bestimmten Änderungen müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Änderungen, die eine Ausstellung eines neuen Reisepasses zu Folge haben, sind:

  • Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
  • Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • Änderung von sonstigen Daten

Änderungen, die ohne Ausstellung eines neuen Reisepasses erfolgen, sind:

  • Änderungen des Wohnortes