Reisepass Änderung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Demmin-Land

Bei Änderungen wie zum Beispiel Namensänderung durch Heirat, eingetragende Lebenspartnerschaft, Scheidung, Aufhebung einer Lebenspartnerschaft oder sonstiger Daten muss der Reisepass geändert oder neu ausgestellt werden.

Ihre zuständige Stelle

Amt Demmin-Land
Einwohnermeldewesen

Goethestraße 43
17109 Demmin, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03998 28060
Fax: 03998 2806111
WWW: Homepage

Mitarbeiter

Frau Edeltraud Schumacher
Telefon: 03998 2806122
Position: Sachbearbeiterin
Frau Doris Mamerow
Telefon: 03998 2806114
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Dienstag : 08.30 - 12.00 Uhr und 14.30 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 11.30 Uhr
zusätzliche Termine: nach Absprache

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Ihren bisherigen Reisepass
  • Ihren Personalausweis
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (bei Neuausstellung)
  • Urkunden mit aktueller Namensführung (bei Namensänderung)

Das Passbild kann in manchen Passbehörden auch am Selbstbedienungs-Terminal aufgenommen werden.

Um eine Änderung des Reisepasses zu beantragen müssen folgende Änderungen vorliegen:

  • Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
  • Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • Änderung von sonstigen Daten
  • bis 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre): 37,50 EUR
  • ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre): 60,00 EUR

Weitere Gebühren ergeben sich aus § 15 Passverordnung (PassV).

Änderungen des Reisepasses müssen Sie persönlich in Ihrer Passbehörde beantragen. 

Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an die antragstellende Passbehörde verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.

Die Daten im Reisepass müssen immer aktuell sein. Bei bestimmten Änderungen müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Änderungen, die eine Ausstellung eines neuen Reisepasses zu Folge haben, sind:

  • Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
  • Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • Änderung von sonstigen Daten

Änderungen, die ohne Ausstellung eines neuen Reisepasses erfolgen, sind:

  • Änderungen des Wohnortes