Reisepass Änderung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Crivitz

Bei Änderungen wie zum Beispiel Namensänderung durch Heirat, eingetragende Lebenspartnerschaft, Scheidung, Aufhebung einer Lebenspartnerschaft oder sonstiger Daten muss der Reisepass geändert oder neu ausgestellt werden.

Ihre zuständige Stelle

Amt Crivitz
30.02 Bürgerservice

Amtsstraße 5
19089 Crivitz, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03863 5454-345
Fax: 03863 5454-103

Mitarbeiter

Frau Claudia Grüttner
Telefon: 03863 5454-326
Fax: 03863 5454-103
Frau Juliane Krebs
Telefon: 03863 5454-327
Fax: 03863 5454-103
Position: Sachbearbeiterin
Herr Maik Wolpert (Ordnungsamt)
Telefon: 03863 5454-310
Fax: 03863 5454-103
Position: Sachgebietsleiter
Frau Paula-Marie Schieritz
Telefon: 03863 5454-324
Fax: 03863 5454-103
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Regina Schultz
Telefon: 03863 5454-328
Fax: 03863 5454-103
Position: Sachbearbeiterin
Frau Anke Weiß
Telefon: 03863 5454-335
Fax: 03863 5454-103
Position: Sachbearbeiterin
Herr Dominik Kull
Telefon: 03863 5454-325
Fax: 03863 5454-103
Position: Sachbearbeiter

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.

Parkplätze

Parkplätze vorm Haus vorhanden (mit Parkscheibe)
Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Behindertenparkplätze direkt vorm Haus
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Ihren bisherigen Reisepass
  • Ihren Personalausweis
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (bei Neuausstellung)
  • Urkunden mit aktueller Namensführung (bei Namensänderung)

Das Passbild kann in manchen Passbehörden auch am Selbstbedienungs-Terminal aufgenommen werden.

Um eine Änderung des Reisepasses zu beantragen müssen folgende Änderungen vorliegen:

  • Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
  • Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • Änderung von sonstigen Daten
  • bis 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre): 37,50 EUR
  • ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre): 60,00 EUR

Weitere Gebühren ergeben sich aus § 15 Passverordnung (PassV).

Änderungen des Reisepasses müssen Sie persönlich in Ihrer Passbehörde beantragen. 

Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an die antragstellende Passbehörde verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.

Die Daten im Reisepass müssen immer aktuell sein. Bei bestimmten Änderungen müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Änderungen, die eine Ausstellung eines neuen Reisepasses zu Folge haben, sind:

  • Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
  • Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • Änderung von sonstigen Daten

Änderungen, die ohne Ausstellung eines neuen Reisepasses erfolgen, sind:

  • Änderungen des Wohnortes