Reisepass Änderung beantragen
Bei Änderungen wie zum Beispiel Namensänderung durch Heirat, eingetragende Lebenspartnerschaft, Scheidung, Aufhebung einer Lebenspartnerschaft oder sonstiger Daten muss der Reisepass geändert oder neu ausgestellt werden.
Ihre zuständige Stelle
Amt Parchimer Umland
Amt für Bürgerservice
Walter-Hase-Straße 42
19370
Parchim, Stadt
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Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen
jeden 1. Samstag im Monat hat das Einwohnermeldeamt zusätzlich nach vorheriger Vereinbarung geöffnet
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Ihren bisherigen Reisepass
- Ihren Personalausweis
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (bei Neuausstellung)
- Urkunden mit aktueller Namensführung (bei Namensänderung)
Das Passbild kann in manchen Passbehörden auch am Selbstbedienungs-Terminal aufgenommen werden.
Voraussetzungen
Um eine Änderung des Reisepasses zu beantragen müssen folgende Änderungen vorliegen:
- Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Änderung von sonstigen Daten
Kosten
- bis 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre): 37,50 EUR
- ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre): 60,00 EUR
Weitere Gebühren ergeben sich aus § 15 Passverordnung (PassV).
Verfahrensablauf
Änderungen des Reisepasses müssen Sie persönlich in Ihrer Passbehörde beantragen.
Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an die antragstellende Passbehörde verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Daten im Reisepass müssen immer aktuell sein. Bei bestimmten Änderungen müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Änderungen, die eine Ausstellung eines neuen Reisepasses zu Folge haben, sind:
- Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Änderung von sonstigen Daten
Änderungen, die ohne Ausstellung eines neuen Reisepasses erfolgen, sind:
- Änderungen des Wohnortes