Reisepass für Vielreisende beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Demmin-Land

Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

Ihre zuständige Stelle

Amt Demmin-Land
Einwohnermeldewesen

Goethestraße 43
17109 Demmin, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03998 28060
Fax: 03998 2806111
WWW: Homepage

Mitarbeiter

Frau Edeltraud Schumacher
Telefon: 03998 2806122
Position: Sachbearbeiterin
Frau Doris Mamerow
Telefon: 03998 2806114
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Dienstag : 08.30 - 12.00 Uhr und 14.30 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 11.30 Uhr
zusätzliche Termine: nach Absprache

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger Reisepass
  • ggf. Geburtsurkunde

Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle.

  • Sie sind deutscher Staatsbürger
  • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen

Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:

  • Reisepass – 48 Seiten: 59,50 Euro
  • Express-Reisepass – 48 Seiten: 91,00 Euro

Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:

  • Reisepass – 48 Seiten: 81,00 Euro
  • Express-Reisepass – 48 Seiten: 113,00 Euro

Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen

Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.

Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.