Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen

Jugendliche und junge Erwachsene in schwierigen Lebenssituationen können Hilfe bekommen, damit sie selbstständiger werden und in der Gesellschaft besser klarkommen.

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Personalausweis 
  • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel:
    • Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht
  • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
  • Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
  • Die Hilfe in Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelmaßnahme ist geeignet und notwendig. 
  • Wenn Sie als junger volljähriger Mensch den Antrag selber stellen, dann dürfen Sie höchstens 21 Jahre alt sein. Es gibt auch Ausnahmen: dann dürfen Sie höchstens 27 Jahre alt sein.

Eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in ambulanter Form ist kostenfrei. Ambulant bedeutet, wenn Ihr Kind noch bei Ihnen lebt. 
Bei einer intensiven sozialpädagogischen in stationärer Form müssen Sie sich im angemessenen Umfang an den Kosten beteiligen. Stationäre bedeutet, dass der Jugendliche in einer Heimeinrichtung oder in einer eigenen Wohnung lebt. Bitte fragen Sie hierzu das zuständige Jugendamt. 

Als Eltern oder Vormund müssen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.
Als junger volljährige Mensch / als junger Erwachsener können Sie auch selbst einen Antrag stellen. Dieser Antrag heißt „Antrag auf Hilfen für junge Volljährige“.

  • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
  • Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welche Hilfen es gibt.
  • Wenn das Jugendamt denkt, dass Sie Hilfe in Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung brauchen, dann können Sie einen Antrag auf „Hilfen zur Erziehung“ stellen.
  • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuungsperson und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
  • Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Fachkraft. Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, können sie mit auswählen.
  • Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.

Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung fördert die Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in das gesellschaftliche Leben. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Durch unterstützende und begleitende Angebote soll eine altersgerechte Förderung im schulischen und außerschulischen Bereich ermöglicht werden.
Der junge Mensch wird von einer pädagogischen Fachkraft über einen längeren Zeitraum begleitet.
Die Hilfe kann im Elternhaus, in der eigenen Wohnung des jungen Menschen oder in einer pädagogisch betreuten Wohngruppe stattfinden. 
Das Ziel ist, dass die pädagogische Fachkraft den jungen Menschen auf ein selbständiges und selbstverantwortliches Leben vorbereitet. Sie hilft dem jungen Menschen dabei, Freundinnen und Freunde oder andere Vertrauenspersonen zu finden, die den jungen Menschen weiter durch sein Leben begleiten und ihn unterstützen.
Wenn das Jugendamt feststellt, dass Jugendliche und junge Erwachsene solche Hilfe brauchen (erzieherischen Bedarf haben), dann bekommen Sie diese Hilfe vom Jugendamt.