Ausbildungsduldung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Alt Farpen

Wenn Sie bei abgelehntem Asylantrag eine im Asylverfahren begonnene Ausbildung fortsetzen möchten oder im Besitz einer Duldung sind und eine Ausbildung beginnen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für die Dauer der Ausbildung eine Ausbildungsduldung bekommen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Ausländerangelegenheiten

Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Herr M. Saß
Telefon: +49 3841 3040-3235
Fax: +49 3841 3040-83235
Funktion: Sachbearbeiter Asylangelegenheiten K-M
Frau D. Hellfritz
Telefon: +49 3841 3040-3248
Fax: +49 3841 3040-83248
Funktion: Assistenz
Frau O. Bock
Telefon: +49 3841 3040-3243
Fax: +49 3841 3040-83243
Funktion: Fachassistenz in der Ausländerbehörde
Herr V. Fischer
Telefon: +49 3841 3040-3247
Fax: +49 3841 3040-83247
Funktion: Sachbearbeiter Asylangelegenheiten B, N-O, R, T-U
Herr B. Warthun
Telefon: +49 3841 3040-3246
Fax: +49 3841 3040-83246
Funktion: Sachbearbeiter Asylangelegenheiten V-Z
Herr M. Ahrens
Telefon: +49 3841 3040-3239
Fax: +49 3841 3040-83239
Funktion: Sachbearbeiter Asylangelegenheiten C-J
Herr T. Gierke
Telefon: +49 3841 3040-3234
Fax: +49 3841 3040-83234
Funktion: Sachbearbeiter Asylangelegenheiten S, Grundsatzsachbearbeiter, stellvertretende Fachgebietsleitung
Frau D. Lenk
Telefon: +49 3841 3040-3230
Fax: +49 3841 3040-83230
Funktion: Fachgebietsleitung Ausländerangelegenheiten
Herr L. Bastian
Telefon: +49 3841 3040-3240
Fax: +49 3841 3040-83240
Funktion: Sachbearbeiter Asylangelegenheiten
Herr D. Schubert
Telefon: +49 3841 3040-7036
Fax: +49 3841 3040-87036
Funktion: Sachbearbeiter Asylangelegenheiten A

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Telefonische Erreichbarkeit ausschließlich montags und mittwochs von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr. Ab dem 12. Februar 2024 ist die Ausländerbehörde in dieser Zeit unter 03841 3040-3270 zu erreichen. Für Terminvereinbarungen schreiben Sie bitte in Ausländerangelegenheiten eine E-Mail an abh@nordwestmecklenburg.de und bei Anliegen zur Einbürgerung an einbuergerung@nordwestmecklenburg.de.

Parkplätze

Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Kostenfrei

Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Lindengarten in Wismar
Bus: Lindengarten in Wismar

Wismar Bahnhof
Regionalbahn: Wismar Bahnhof

Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • anerkanntes Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass, Passersatz, amtlicher Ausweis mit Lichtbild, amtliche Dokumente aus dem Herkunftsstaat wie Wehrpass, Führerschein, Konsularkarte, LaissezPasser, Dienstausweis oder Personenstandsurkunde mit Lichtbild)
  • aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
  • ablehnender Asylbescheid oder Duldung
  • bei betrieblichen Berufsausbildungen:
    • Berufsausbildungsvertrag
    • Nachweis über den Eintrag des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (zum Beispiel Bestätigung der zuständigen Handwerkskammer über die Eintragung oder den Antrag auf Eintragung)
    • Für Assistenz- oder Helferausbildungen eine Ausbildungsplatzzusage des Ausbildungsbetriebs oder der Bildungseinrichtung für die anschließende qualifizierte Berufsausbildung
  • bei einer schulischen Ausbildung: Vertrag oder Aufnahmezusage der Bildungseinrichtung mit Bezeichnung des Ausbildungsberufes
  • bei Minderjährigkeit: Zustimmung der Personensorgeberechtigten zum geplanten Aufenthalt (Einverständniserklärung)

Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Nordwestmecklenburg:

  • schriftlich formulierter Antrag auf Erteilung einer Ausbildungsduldung
  • Sie haben Ihre Ausbildung während Ihres Asylverfahrens begonnen und möchten diese nach der Ablehnung Ihres Asylantrags fortsetzen oder Sie sind seit mindestens drei Monaten im Besitz einer Duldung und möchten eine Ausbildung beginnen.
  • Sie haben bereits einen Ausbildungsplatz oder einen solchen in Aussicht, der die folgenden Kriterien erfüllt:
    • Es handelt sich um eine qualifizierte, mindestens zweijährige, betriebliche oder schulische Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf oder  
    • Es handelt sich um eine staatlich anerkannte oder vergleichbar geregelte Assistenz- oder Helferausbildung, an die sich eine qualifizierte Berufsausbildung anschließt.

Bitte beachten Sie:

Bei Assistenz- oder Helferausbildungen benötigen Sie zusätzlich eine Ausbildungsplatzzusage für die sich anschließende qualifizierte Berufsausbildung. Zudem muss es sich um einen sogenannten „Mangelberuf“ handeln (zum Beispiel Beruf in der Alten- und Krankenpflege).

Für berufsvorbereitende Qualifizierungsmaßnahmen oder schulische Maßnahmen (zum Beispiel Sprachkurse), die Sie erst an eine Berufsausbildung heranführen sollen, kann die Ausbildungsduldung nicht erteilt werden. Ein Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe finden Sie unter „Weiterführende Informationen“.

  • Ihre Identität ist geklärt.

Bitte beachten Sie: Personen, die vor dem 31. Dezember 2016 nach Deutschland gekommen sind, müssen ihre Identität bei ihrem Antrag auf eine Ausbildungsduldung klären.

Personen, die zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 1. Januar 2020 nach Deutschland gekommen sind und jetzt oder später eine Ausbildungsduldung beantragen möchten, mussten ihre Identität bis zum 30. Juni 2020 geklärt haben. Die Frist ist eingehalten, wenn bis dahin nachweisbar alle zumutbaren Maßnahmen zur Klärung der Identität unternommen wurden. Auch, wenn die Identität erst später geklärt wird.

Personen, die ab dem 1. Januar 2020 nach Deutschland gekommen sind, müssen ihre Identität innerhalb der ersten sechs Monate in Deutschland klären.

Die Zumutbarkeit beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls, wobei Sie an allen Handlungen mitwirken sollten, die die Behörden von Ihnen verlangen.

  • Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen die Personensorgeberechtigten Ihrem Aufenthalt in Deutschland zustimmen.
  • Sie haben keine Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Organisationen und unterstützen diese auch nicht. Sie wurden bisher nicht wegen einer Straftat verurteilt. Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.

Ihre Abschiebung wurde von der Ausländerbehörde noch nicht vorbereitet (von einer Vorbereitung ist dann auszugehen, wenn beispielsweise eine ärztliche Untersuchung zur Feststellung Ihrer Reisefähigkeit bereits veranlasst wurde, eine staatliche Förderung Ihrer freiwilligen Ausreise mit staatlichen Mitteln vor Erteilung der Ausbildungsduldung bewilligt wurde, ein Passdokument für Sie beantragt wurde, ein Abschiebungstermin feststeht oder ein Dublin-Verfahren läuft).

Kostenhöhe (fix):

  • 58,00 EUR für die Ausbildungsduldung als Klebeetikett
  • 62,00 EUR für die Ausbildungsduldung als Trägervordruck

Bemerkung:

Für die Ausstellung einer Ausbildungsduldung kann die Ausländerbehörde eine Gebühr erheben. Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.

In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder -befreiungen in Betracht kommen (zum Beispiel wenn der Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen gesichert werden kann).

Spezielle Hinweise für Landkreis Nordwestmecklenburg:

Für die Erneuerung einer Bescheinigung nach § 60a Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes
a) nur als Klebeetikett 33 Euro,
b) mit Trägervordruck 37 Euro

  • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, wird Ihnen die Ausbildungsduldung möglicherweise noch im Termin ausgehändigt. Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. In diesem Fall darf die Ausbildung nicht angetreten werden.

Spezielle Hinweise für Landkreis Nordwestmecklenburg:

Zur Beantragung der Ausbildungsduldung senden Sie bitte eine E-Mail an die Ausländerbehörde.

Bitte fügen Sie dieser E-Mail bereits Ihren Berufsausbildungsvertrag bei. Die Ausländerbehörde prüft dann, ob Ihnen eine Ausbildungsduldung erteilt werden kann (siehe Voraussetzungen) und setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

Eine Ausbildungsduldung ist eine spezielle Form der Duldung, die Sie erhalten können, wenn

  • Ihr Asylantrag abgelehnt wurde, Sie während des Asylverfahrens eine Berufsausbildung begonnen haben und diese fortsetzen möchten, oder
  • Sie im Besitz einer Duldung (also ausreisepflichtig) sind und eine Ausbildung beginnen möchten.

Für den Erhalt einer Ausbildungsduldung muss die Berufsausbildung bestimmte Anforderungen erfüllen (siehe Voraussetzungen).

Die Ausbildungsduldung wird für einen konkreten Ausbildungsbetrieb erteilt. Ein (nahtloser) Wechsel des Ausbildungsbetriebs ist möglich. In diesen Fällen bedarf es vor dem Betriebswechsel eines Antrags auf „Umschreibung“ der Ausbildungsduldung auf den neuen Betrieb.

Mit der Ausbildungsduldung dürfen Sie für die gesamte Zeit Ihrer Ausbildung in Deutschland bleiben und arbeiten. In dieser Zeit können Sie nicht abgeschoben werden.