Bestattungskostenhilfe beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Alt Lanschvitz

Wenn Ihnen die finanziellen Mittel fehlen, um die Kosten für die Bestattung einer verstorbenen Person im familiären Umfeld zu tragen, können Sie einen Antrag zur Übernahme der Kosten stellen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Vorpommern-Rügen
Fachgebiet 21.80 - Hilfe zur Pflege und andere Hilfen

Marienstraße 1
18439 Stralsund, Hansestadt

Weitere Anschriften

Adresse

Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt

Adresse

Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03831 115
Fax: 03831 357-444524

Öffnungszeiten

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr

Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr

Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Die nachfragende Person ist zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet.
  • Der zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Person ist es finanziell nicht zuzumuten die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen.
  • Es werden nur die im Einzelfall erforderlichen Kosten der Bestattung übernommen.

Für die Übernahme der Bestattungskosten ist ein Antrag zu stellen.

Sobald der Antrag und die notwendigen Nachweise vorliegen, kann eine Bearbeitung erfolgen.

Nachdem der vollständig vorliegende Antrag geprüft wurde, erhält der/die Antragssteller/in einen rechtskräftigen Bescheid von der zuständigen Stelle.

Die Bestattung einer verstorbenen Person ist in Niedersachsen Pflicht.

Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen:

  1. die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
  2. die Kinder,
  3. die Enkelkinder,
  4. die Eltern,
  5. die Großeltern
  6. und die Geschwister

Wurde zu Lebzeiten des Verstorbenen vertraglich festgelegt, wer für die Bestattung zu sorgen hat, so hat diese Person unabhängig von der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht für die Bestattung zu sorgen.

Sofern den zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Personen nicht zugemutet werden kann die erforderlichen Kosten zu tragen, können sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.