Bestattungskostenhilfe beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Axelshof

Wenn Ihnen die finanziellen Mittel fehlen, um die Kosten für die Bestattung einer verstorbenen Person im familiären Umfeld zu tragen, können Sie einen Antrag zur Übernahme der Kosten stellen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Sozialamt / sonstige Hilfen

An der Hochstraße 1
17036 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach110264
17042 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 395 57087-5275
Fax: +49 395 57087-65992

Mitarbeiter

Elisa Lemke
Telefon: +49 39557087475 0
Fax: 0395 570874950
Uta Heldt
Telefon: +49 39557087232 8
Fax: 0395 5708765992
Petra Fritze
Telefon: +49 39557087571 8
Fax: 0395 5708765992
Anette Scheiwe
Telefon: +49 39557087553 9
Fax: 0395 5708765992
Marion Hofstaedt
Telefon: +49 39557087571 7
Fax: 0395 5708765992
Gabriela Neumann
Telefon: +49 39557087523 4
Fax: 0395 5708765992
Katrin Klutt
Telefon: +49 39557087588 5
Fax: 0395 5708765992
Annette Krecklow
Telefon: +49 39557087412 6
Fax: 0395 5708765992
Maria Wulff
Telefon: +49 39557087571 2
Fax: 0395 5708765992
Lea Gebhardt
Telefon: +49 39557087519 6
Fax: 0395 5708765992
Stefanie Jannusch
Telefon: +49 39557087230 5
Judith Dabruck
Telefon: +49 39557087345 3
Fax: 0395 5708765992
Mobiltelefon: 0175 1876013
Fabian Schulz
Telefon: +49 39557087527 5
Fax: 0395 5708765992

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe

Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen

für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
Anzahl: 30
Kostenfrei

Parkplatz
Anzahl: 10
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Deutsche Rentenversicherung
Bus: 22
Bus: 2

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Die nachfragende Person ist zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet.
  • Der zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Person ist es finanziell nicht zuzumuten die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen.
  • Es werden nur die im Einzelfall erforderlichen Kosten der Bestattung übernommen.

Für die Übernahme der Bestattungskosten ist ein Antrag zu stellen.

Sobald der Antrag und die notwendigen Nachweise vorliegen, kann eine Bearbeitung erfolgen.

Nachdem der vollständig vorliegende Antrag geprüft wurde, erhält der/die Antragssteller/in einen rechtskräftigen Bescheid von der zuständigen Stelle.

Die Bestattung einer verstorbenen Person ist in Niedersachsen Pflicht.

Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen:

  1. die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
  2. die Kinder,
  3. die Enkelkinder,
  4. die Eltern,
  5. die Großeltern
  6. und die Geschwister

Wurde zu Lebzeiten des Verstorbenen vertraglich festgelegt, wer für die Bestattung zu sorgen hat, so hat diese Person unabhängig von der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht für die Bestattung zu sorgen.

Sofern den zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Personen nicht zugemutet werden kann die erforderlichen Kosten zu tragen, können sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: