Grabmale: Genehmigung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Klützer Winkel

Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, benötigen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.

Ihre zuständige Stelle

Amt Klützer Winkel
Standesamt - Friedhofswesen

Schloßstraße 1
23948 Klütz, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038825 393-0
Fax: 038825 393-710
Fax: 038825 393-19
Papierfax

Mitarbeiter

Friedhof
Telefon: 038825 393-311
Fax: 038825 393-710
Standesamt
Telefon: 038825 393-310
Fax: 038825 393-710

Öffnungszeiten

Mo. geschlossen

Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr

Mi. 09:00 – 12:00 Uhr

Do. 09:00 – 12:00 Uhr, 13:30 – 18:00 Uhr

Fr.  09:00 – 12:00 Uhr (nur Standesamt und Bürgerbüro)

Hinweis:

Liebe Bürgerinnen,
liebe Bürger,

aktuell dürfen Besucher die Amtsverwaltung nur nach
vorheriger Terminvereinbarung betreten (dienstags ohne Termin).

Persönliche Termine können
- telefonisch unter 038825/393-0
- per E-Mail unter poststelle@kluetzer-winkel.de
oder hier Online vereinbart werden.

Parkplätze

Parkplatz hinter dem Amtsgebäude
Anzahl: 5
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 3
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:

  • Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte
  • schriftliche Vollmacht bei Beauftragung

Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofsgebührensatzung geregelt.

Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, benötigen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.

Der Friedhofsträger hat in der Regel eine Satzung aufgestellt, die Bestimmungen mit Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten.

Kommunale Friedhofssatzung

Kommunale Friedhofsgebührensatzung