Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen

Ausgewähltes Gebiet: Ludwigslust-Parchim

Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.

Die Arbeiten sind einstweilen einzustellen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim
FG Grundwasser und Bodenschutz

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

PostfachPostfach 12 63
19370 Parchim, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 722-6704

Öffnungszeiten

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Alle zur wasserrechtlichen Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen nach Vorgabe der zuständigen unteren Wasserbehörde.

  • Kostenhöhe (variabel): von 20,00 bis zu 6.000,00 EUR

Bemerkung:

  • Tarifstellen 208.1 und 208.2 (20,00 bis 250,00 EUR für die Registrierung der Anzeige; 60,00 bis 6.000,00 EUR für eine wasserbehördliche Anordnung oder Erteilung einer Auflage beziehungsweise im Fall einer Untersagungsanordnung). 
  • Muss sich ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren anschließen, können weitere Kosten und Gebühren hinzukommen.

Haben Sie unbeabsichtigt bei einem Erdaufschluss Grundwasser freigelegt, ist dies der zuständigen Behörde unverzüglich zu melden. Die Arbeiten, die zur Grundwassererschließung geführt haben, sind zunächst einzustellen. Die zuständige Behörde informiert Sie, welche Maßnahmen erforderlich werden und trifft entsprechende Anordnungen.

Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.

Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.

Die Arbeiten sind einstweilen einzustellen.