Fahrschulerlaubnis beantragen
Wenn Sie als selbstständiger Fahrlehrer tätig werden wollen, dann benötigen Sie eine Fahrschulerlaubnis.
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Fahrerlaubnisbehörde
Putlitzer Straße 25
19370
Parchim, Stadt
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Adresse
Heinrich-Hertz-Ring 2
19061
Schwerin, Landeshauptstadt
Postanschrift
PostfachPostfach 16 02 20
19092
Schwerin, Landeshauptstadt
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
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Kontakt
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Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für Landkreis Ludwigslust-Parchim:
Antrag auf Erteilung einer Fahrschulerlaubnis
amtlich beglaubigte Abschrift oder Ablichtung des Fahrlehrerscheins
Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer nach § 18 (1) Nr. 4 FahrlG
Bescheinigung des Trägers eines fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgangs über die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme
Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist
maßstabgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung
Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der nicht älter als 3 Monate sein darf
Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten
Der Bewerber hat die Erteilung eines Führungszeugnisses der Belegart 0 des Bundeszentralregisters, das nicht älter als 3 Monate sein darf, vorzu
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für Landkreis Ludwigslust-Parchim:
Der Bewerber muss mindestens 25 Jahre alt sein und
Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die ihn für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen.
Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die Pflichten nach § 29 FahrlG nicht erfüllen kann.
Der Bewerber muss die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzen, für die er die Fahrschulerlaubnis beantragt.
Der Bewerber muss mindestens 2 Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschule hauptberuflich als Fahrlehrer tätig gewesen sein.
Der Bewerber muss erfolgreich an einem Lehrgang von mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen haben.
Der Bewerber muss den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung erforderlichen Lehrfahrzeuge zur Verfügung haben.
Kosten
Spezielle Hinweise für Landkreis Ludwigslust-Parchim:
Erteilung der Fahrschulerlaubnis
natürliche Person: 102,00 Euro
juristische Person: 153,00 Euro
Erteilung Zweigstellenerlaubnis: 84,40 Euro
Erweiterung Fahrschulerlaubnis: 56,20 Euro
Erweiterung Zweigstellenerlaubnis: 40,90 Euro
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Landkreis Ludwigslust-Parchim:
Aufgrund der Komplexität der Voraussetzungen für eine Fahrschulerlaubnis wird empfohlen, persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde vorzusprechen.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Spezielle Hinweise für Landkreis Ludwigslust-Parchim:
Wer als selbstständiger Fahrlehrer, Fahrschüler ausbilden oder andere Fahrlehrer beschäftigen will, benötigt eine Fahrschulerlaubnis.
Sollten mehrere Unterrichtsräume betrieben werden, muss für jeden zusätzlichen Raum eine Zweigstellenerlaubnis beantragt werden.
Für den Antrag müssen Sie persönlich vorsprechen. Eine Vertretung ist nicht möglich.
Rechtsgrundlagen
Spezielle Hinweise für Landkreis Ludwigslust-Parchim:
§ 17 und 18 Fahrlehrergesetz (FahrlG)
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG)
Fahrschüler-Ausbildungsverordnung (FahrschAusbO)
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)