Lebensbescheinigung beantragen
Für bestimmte Zwecke kann Ihnen eine Lebensbescheinigung ausgestellt werden.
Ihre zuständige Stelle
Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen-Land
Bürgerservice & Meldewesen
Rathausplatz 1
23936
Grevesmühlen, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen
Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr
Mi. 09:00-12:00 Uhr
Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr
Fr. geschlossen
Hinweis:
Gerne können Sie auch online ein Termin vereinbaren, unter folgenden Link: Online-Terminvergabe.
Parkplätze
Anzahl: 80
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Anzahl: 5
Kostenpflichtig
Verkehrsanbindung
PKW und öffentlicher Personennahverkehr
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, welches vom örtlichen Einwohnermeldeamt auf Antrag erteilt wird. Bei Deutschen im Ausland wird die Lebensbescheinigung vom jeweiligen deutschen Generalkonsulat ausgestellt.
Die Bescheinigung enthält u. a. folgende Angaben:
- Hiermit bestätige ich, dass die nachstehend aufgeführte Person laut Melderegister lebt.
-
- Name
- Namenszusatz
- Geburtsname
- Geburtsnamenszusatz
- Vorname
- Geburtsdatum und Geburtsort
- gemeldet in
Eine Lebensbescheinigung kann für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland erforderlich sein. Die Erteilung für Rentenzwecke im Inland ist gebührenfrei. Für einen Rententräger im Ausland wird von der ausstellenden Kommune eine geringe Gebühr erhoben.