Aufstellung von Fliegenden Bauten anzeigen

Sie wollen einen fliegenden Bau zu einer Veranstaltung aufstellen. Dazu müssen Sie bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes die Aufstellung anzeigen.

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • ausgefüllte Anzeige
  • Prüfbuch
  • Lageplan (im Bebauungsplan)
  • gegebenenfalls eine Erklärung zur Übernahme der Kosten bei einer erforderlichen Gebrauchsabnahme
  • Sie müssen eine gültige Ausführungsgenehmigung vorlegen. Die Ausführungsgenehmigung ist im Prüfbuch vermerkt.
  • Anzeige: kostenlos
  • falls eine Gebrauchsabnahme notwendig ist: die Gebrauchsabnahme ist kostenpflichtig. Der konkrete Kostenrahmen ist in der Leistungsbeschreibung der Gebrauchsabnahme zu finden.

In der Ausführungsgenehmigung kann bestimmt sein, dass eine Anzeige nicht erforderlich ist, weil eine Gefährdung von Leben und Gesundheit nicht zu erwarten ist.

Bei Erfordernis der Anzeige reichen Sie die Anzeige sowie weitere erforderliche Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes ein.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft die Anzeige und kann eine kostenpflichtige Vor-Ort-Prüfung (Gebrauchsabnahme) vornehmen. Das Ergebnis der Gebrauchsabnahme wird in das Prüfbuch eingetragen. Wenn eine Untersagung in das Prüfbuch eingetragen wurde, müssen Sie einen ordnungsgemäßen Zustand herstellen. Erfolgt dies nicht innerhalb einer angemessenen Zeit oder ist Gefahr in Verzug, dürfen Sie den fliegenden Bau nicht in Betrieb nehmen. Die untere Bauaufsichtsbehörde entscheidet in diesem Fall über das Einziehen des Prüfbuches.

Soll ein fliegender Bau länger als drei Monate an einem Ort aufgestellt werden, kann durch die untere Bauaufsichtsbehörde eine Nachprüfung durchgeführt werden.

Wenn Sie einen fliegenden Bau, der einer Ausführungsgenehmigung bedarf, zu einer Veranstaltung aufstellen wollen, müssen Sie bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes die Aufstellung anzeigen.

Fliegende Bauten sind Anlagen, die geeignet und dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Beispielsweise Karussells, Luftschaukeln, Riesenräder, Achterbahnen und Rutschbahnen, Tribünen, Buden, Zelte und bauliche Anlagen für artistische Vorführungen in der Luft, aber auch Bühnen und Überdachungen für Kabaretts und Konzerte.

Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches

14 Tage
vor Aufstellung empfohlen

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO

10 Jahre