Beschwerde über Erreichbarkeit der Zentraldateien bei Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuellen Automatenspielen einreichen

Ausgewähltes Gebiet: Graal-Müritz

Wenn Sie Hinweise zur Erreichbarkeit der Zentraldateien haben, können Sie diese übermitteln.

Ihre zuständige Stelle

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Referat II 210 - Wahlrecht; Volksabstimmungsrecht; Melderecht; Pass- und Personalausweiswesen; Personenstandswesen; Staatsangehörigkeitsrecht; Glücksspielwesen; Stellvertretende Landeswahlleiterin

Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin, Landeshauptstadt

Mitarbeiter

Sabine Gentner
Telefon: +49 385 588-12210
Position: Referatsleitung
Mario Thiele
Telefon: +49 385 588-12211
Position: Fachbereichsleitung

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Den DSGVO-Hinweis finden Sie direkt im Online-Dienst.

Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich) 

Es fallen gegebenenfalls Kosten an.

Einen Hinweis können Sie online oder schriftlich abgeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben. 

Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:

  • Ihren Hinweis zum Schwerpunkt Erreichbarkeit der Zentraldateien beschreiben Sie kurz und prägnant im Hinweisgeber-System. 
  • Sie erhalten vom System nach Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können, um ergänzende Informationen an die zuständige Behörde online oder postalisch zu übermitteln.
  • Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit, ein anonymes Postfach einzurichten. In diesem Postfach wird der abgegebene Hinweis und gegebenenfalls Ergänzungen gespeichert und die zuständige Behörde kann Ihnen hierüber Rückmeldungen zukommen lassen.

Hinweise können Sie grundsätzlich auch schriftlich an die zuständige Behörde übermitteln.

  • Sofern Sie als hinweisgebende Person vollständig anonym bleiben möchten, müssen Sie darauf achten, dass Ihre Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf die Person zulassen.
  • Das Hinweisgebersystem ist nicht geeignet, um polizeiliche Anzeige zu erstatten.
  • Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinsamem Glücksspielbehörde der Länder.

Wenn Sie feststellen, dass Sie bei der Verwaltung von Spielerdaten (zum Beispiel Limit ändern oder Änderung von Spielerdaten) keinen Zugriff auf den entsprechenden Account oder Zentraldateien haben, informieren Sie die gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Ihrem Hinweis.

Ihre Beschwerde könnte sich beispielsweise auf Folgendes beziehen:

  • Einzahlung tätigen
  • Limit ändern
  • Spieler AKTIV setzen
  • Spieler anlegen
  • Spieler INAKTIV setzen
  • Spieler löschen
  • Spielerdaten ändern
  • Spieler-ID ändern
  • Spieler-ID finden

Relevanz haben Hinweise zu Erreichbarkeit der Zentraldateien im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.