Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter durch einen Spielenden melden

Ausgewähltes Gebiet: Graal-Müritz

Wenn Sie Hinweise zu Unregelmäßigkeiten bei einem Angebot oder einer Veranstaltung eines erlaubten Glücksspiels haben, können Sie diese anonym übermitteln.

Ihre zuständige Stelle

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Referat II 210 - Wahlrecht; Volksabstimmungsrecht; Melderecht; Pass- und Personalausweiswesen; Personenstandswesen; Staatsangehörigkeitsrecht; Glücksspielwesen; Stellvertretende Landeswahlleiterin

Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin, Landeshauptstadt

Mitarbeiter

Sabine Gentner
Telefon: +49 385 588-12210
Position: Referatsleitung
Mario Thiele
Telefon: +49 385 588-12211
Position: Fachbereichsleitung

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Den DSGVO-Hinweis finden Sie direkt im Online-Dienst.

Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten) 

keine

Einen Hinweis können Sie online oder schriftlich abgegeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben. 

Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:

  • Ihren Hinweis zum Schwerpunkt Unregelmäßigkeiten bei erlaubtem Glücksspiel beschreiben Sie kurz und prägnant im Hinweisgeber-System. 
  • Sie erhalten vom System nach Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können, um ergänzende Informationen an die zuständige Behörde online oder postalisch zu übermitteln.
  • Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit, ein anonymes Postfach einzurichten. In diesem Postfach wird der abgegebene Hinweis und gegebenenfalls Ergänzungen gespeichert und die zuständige Behörde kann Ihnen hierüber Rückmeldungen zukommen lassen.
  • Hinweis: Der Online-Dienst befindet sich derzeit in Entwicklung und wird Ihnen dann zur Verfügung gestellt.
  • Sofern Sie als Hinweisgeber/-in vollständig anonym bleiben möchten, müssen Sie darauf achten, dass Ihre Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
  • Das Hinweisgebersystem ist nicht geeignet, um polizeiliche Anzeige zu erstatten.
  • Zuständig ist dann die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.
  • In der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern zuständig.
  • In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 208 Glücksspielrechtliche Übergangsaufgaben, zuständig.
  • Kontaktieren Sie bitte vor der Meldung den Glücksspielanbieter und weisen Sie ihn auf die Unregelmäßigkeiten hin. Erst wenn nach einer Wartezeit von 8 Wochen keine Rückmeldung erfolgt oder Sie mit dem Ergebnis unzufrieden sind und auch eine alternative Streitschlichtungsstelle zu keinem Ergebnis führt, geben Sie Ihre Meldung ab.

Wenn Sie mit einem Glücksspielanbieter über das Ergebnis Ihrer Glücksspieltransaktion oder über den Service, den Sie von ihm erhalten haben, nicht einverstanden sind, sollten Sie diese Unregelmäßigkeiten zuallererst direkt bei diesem Glücksspielanbieter melden.

Sollten Sie keine Rückmeldung erhalten oder mit dessen Ergebnis unzufrieden sind können Sie online einen Hinweis einreichen.

Ihre Hinweise zu Unregelmäßigkeiten könnten sich beispielsweise auf Folgendes beziehen:

  • ob Sie gewonnen haben
  • Höhe der Einzahlungen/Auszahlungen
  • die Art und Weise, wie Ihre Zahlungen verwaltet wurden
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Bonusangebote
  • ID-Verifizierung
  • Schließung Ihres Kontos
  • IT-Probleme
  • Kundendienstprobleme

Relevanz haben Hinweise zu Unregelmäßigkeiten im Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.