Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder (Ohnarmer) beim Parken an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheibe beantragen
Ohnhänder (Ohnarmer) können zur Parkerleichterung im öffentlichen Raum eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Ihre zuständige Stelle
Amt Niepars
Gartenstr. 69b
18442
Niepars
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Parkplätze
Anzahl: 35
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 2
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
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Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Führerschein / Fahrerlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Ärztliches Attest
- Vertretungsbefugnis
Voraussetzungen
Vorliegen der körperlichen Einschränkungen.
Kosten
Die Ausstellung ist gebührenfrei.
Verfahrensablauf
Anträge sind online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Bei Beantragung durch Bevollmächtigte ist eine Vollmacht und der Personalausweis des/der Bevollmächtigten vorzulegen.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Ohnhänder (Ohnarmer) erhalten eine Ausnahmegenehmigung, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und im Zonenhaltverbot beziehungsweise auf Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung ohne Benutzung der Parkscheibe zu parken.