Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder (Ohnarmer) beim Parken an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheibe beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Wiethagen

Ohnhänder (Ohnarmer) können zur Parkerleichterung im öffentlichen Raum eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Ihre zuständige Stelle

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Abteilung Verkehrsbehördliche Aufgaben

Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 381 381-6801

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Personalausweis
  • Führerschein / Fahrerlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Ärztliches Attest
  • Vertretungsbefugnis

Vorliegen der körperlichen Einschränkungen.

Die Ausstellung ist gebührenfrei.

Anträge sind online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen.

Bei Beantragung durch Bevollmächtigte ist eine Vollmacht und der Personalausweis des/der Bevollmächtigten vorzulegen.

Ohnhänder (Ohnarmer) erhalten eine Ausnahmegenehmigung, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und im Zonenhaltverbot beziehungsweise auf Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung ohne Benutzung der Parkscheibe zu parken.

Widerspruchsfrist

4 Wochen

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO

10 Jahre