Bestellung einer verantwortlichen Personen nach dem Sprengstoffgesetz Anzeige
Die schriftliche Bestellung einer verantwortlichen Person ist der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Person muss einen gültigen Befähigungsschein für den Umgang mit Sprengstoff besitzen.
Ihre zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 504 - Stralsund - Fachgruppe Sprengstoffrecht
Frankendamm 17
18439
Stralsund, Hansestadt
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Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Daniela
Jaeschke
Position:
Fachperson für Datenschutz
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Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Die schriftlich bestellte Person muss im Besitz eines gültigen behördlichen Befähigungsscheins sein. Ein Befähigungsschein ist eine Erlaubnis für die Tätigkeit mit Sprengstoff.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Diese Anzeige können Sie schriftlich oder mit Hilfe eines Online Dienstes vornehmen.
Schriftlich:
- Für die Anzeige gibt es kein spezielles Formular. Unter Umständen wurden im Rahmen der Erteilung einer erforderlichen Erlaubnis oder bei Anzeige der Unternehmung die verantwortlichen Personen bereits vor dem Start des Betriebes der zuständigen Behörde mitgeteilt.
- Änderungen werden mittels einer formlosen schriftlichen Erklärung übermittelt.
- In der schriftlichen Mitteilung wird der Vor- und Nachname, die Anschrift und die Geburtsdaten der verantwortlichen Person übermittelt.
- Die Behörde prüft nach Eingang der Anzeige die Zuständigkeit und gibt im Falle einer nicht Zuständigkeit den Antrag an eine andere Behörde weiter.
- Im Falle eines Korrekturbedarfes wird um Nachbesserung gebeten.
- Nach eingetroffener Nachbesserung erfolgt eine erneute Prüfung der Anzeige auf Seiten der Behörde.
- Abschließend wird die Anzeige betriebsbezogen archiviert.
Beantragung im Online Dienst:
- Im Online Dienst tätigen Sie bitte die relevanten Eingaben über die verantwortliche Person oder die verantwortlichen Personen.
- Die Anzeige wird nach Absendung automatisch an die zuständige Behörde weitergeleitet.
- Im Falles eines Korrekturbedarfes wird um Nachbesserung gebeten.
- Nach eingetroffener Nachbesserung erfolgt eine erneute Prüfung der Anzeige auf Seiten der Behörde.
- Abschließend wird die Anzeige betriebsbezogen archiviert.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Als Inhabende eines Betriebes, welcher den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, müssen Sie eine verantwortliche Person schriftlich bestellen. Der Name, Anschrift und die Geburtsdaten der schriftlich bestellten verantwortlichen Person muss der zuständigen Stelle unverzüglich angezeigt werden. Die zu betrachtenden verantwortlichen Personen werden definiert. Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.
Rechtsgrundlagen
§ 21 Sprengstoffgesetz (SprengG)
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__21.html
§ 19 Sprengstoffgesetz (SprengG)
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__19.html