Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse D, D1, DE oder D1E beantragen
Ausgewähltes Gebiet: Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Sie möchten Busse fahren? Dann müssen Sie die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen.
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Nordwestmecklenburg
Fahrerlaubnisbehörde
Langer Steinschlag 4
23936
Grevesmühlen-Land
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Postanschrift
1565
23958
Wismar, Hansestadt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 11:30 Uhr
Hinweis:
Bitte beachten Sie: Nur mit Online-Terminvereinbarung!
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (höchstens 1 Jahr alt)
- leistungspsychologisches Gutachten (höchstens 1 Jahr alt)
- Bescheinigung oder Zeugnis über Sehvermögen
- aktueller Führerschein
- Angaben zur Fahrschule
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- polizeiliches Führungszeugnis (höchstens 3 Monate alt)
Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
- Sie sind körperlich und geistig geeignet, einen Bus zu führen.
Je nach Klasse gelten zudem diese Voraussetzungen:
Fahrerlaubnis Klasse D:
- Fahrerlaubnis: B
- Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Fahrerlaubnis Klasse DE:
- Fahrerlaubnis: D
- Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Fahrerlaubnis Klasse D1:
- Fahrerlaubnis: B
- Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Fahrerlaubnis Klasse D1E:
- Fahrerlaubnis: D1
- Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Kosten
Gebühr
Weitere Informationen
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift sowie Expressversand fällt eine zusätzliche Gebühr an.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) schriftlich oder - soweit dies von Ihrer zuständigen Behörde angeboten wird - elektronisch per Online-Antrag zu stellen.
Im Falle einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Für einen Online-Antrag steht Ihnen das MV-Serviceportal unter dem Link https://www.mv-serviceportal.de/ zur Verfügung. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.
Nach Prüfung der vollständigen Unterlagen und dem Vorliegen aller erforderlichen Voraussetzungen stellt Ihnen die Führerscheinstelle einen neuen Kartenführerschein mit der erweiterten Fahrerlaubnisklasse D, DE, D1 oder D1E aus. Ggf. erhalten Sie von Ihrer Behörde einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung mit befristeter Gültigkeit (drei Monate ab Ausstellungsdatum).
Es erfolgt in jedem Fall eine Ausstellung eines neuen Kartenführerscheins. Der bisherige Führerschein muss deshalb zwingend abgegeben werden.
Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch.
Für nähere Informationen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stelle.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Um Busse oder Fahrzeugkombinationen aus einem Bus und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse D, DE, D1 oder D1E.
Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, unterschiedliche Busse zu fahren:
Fahrerlaubnis Klasse D:
- Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und mehr als 8 weiteren Sitzplätzen
- Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtgewicht
Fahrerlaubnis Klasse DE:
- Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und mehr als 8 weiteren Sitzplätzen
- Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm Gesamtgewicht
Fahrerlaubnis Klasse D1:
- Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und bis zu 16 weiteren Sitzplätzen
- maximale Gesamtlänge: 8 Meter
- Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtgewicht
Fahrerlaubnis Klasse D1E:
- Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und bis zu 16 weiteren Sitzplätzen
- maximale Gesamtlänge: 8 Meter
- Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm Gesamtgewicht
Rechtsgrundlagen
- § 21 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (StVZustLVO M-V)