Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse D, D1, DE oder D1E beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen

Sie möchten Busse fahren? Dann müssen Sie die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen.

Die Leistung "Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse D, D1, DE oder D1E beantragen" kann für das ausgewählte Gebiet Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen online erledigt werden.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fahrerlaubnisbehörde

Langer Steinschlag 4
23936 Grevesmühlen-Land

Weitere Anschriften

Postanschrift

1565
23958 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Frau K. Lehmkuhl
Telefon: +49 3841 3040-3632
Fax: +49 3841 3040-83632
Position: Sachbearbeiterin Führerscheinwesen
Raumnummer: SVA, Raum 5
Frau I. Moritz
Telefon: +49 3841 3040-3634
Fax: +49 3841 3040-83634
Position: Sachbearbeiterin Führerscheinwesen
Raumnummer: SVA, Raum 2
Frau A. Nagorsnick
Telefon: +49 3841 3040-3633
Fax: +49 3841 3040-83633
Position: Sachbearbeiterin Führerscheinwesen
Raumnummer: SVA, Raum 3

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr

Freitag: 08:00 – 11:30 Uhr


Hinweis:

Bitte beachten Sie: Nur mit Online-Terminvereinbarung!

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage): 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (höchstens 1 Jahr alt)
  • leistungspsychologisches Gutachten (höchstens 1 Jahr alt)
  • Bescheinigung oder Zeugnis über Sehvermögen
  • aktueller Führerschein
  • Angaben zur Fahrschule
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • polizeiliches Führungszeugnis (höchstens 3 Monate alt)
  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
  • Sie sind körperlich und geistig geeignet, einen Bus zu führen.

Je nach Klasse gelten zudem diese Voraussetzungen:

Fahrerlaubnis Klasse D:

  • Fahrerlaubnis: B
  • Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Fahrerlaubnis Klasse DE:

  • Fahrerlaubnis: D
  • Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Fahrerlaubnis Klasse D1:

  • Fahrerlaubnis: B
  • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Fahrerlaubnis Klasse D1E:

  • Fahrerlaubnis: D1
  • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Gebühr

35,70 EUR
Wenn Sie den Führerschein per Post erhalten möchten, müssen Sie eine zusätzliche Versandgebühr zahlen.

Weitere Informationen

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift sowie Expressversand fällt eine zusätzliche Gebühr an.

Der Antrag ist bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) schriftlich oder - soweit dies von Ihrer zuständigen Behörde angeboten wird - elektronisch per Online-Antrag zu stellen.

Im Falle einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Für einen Online-Antrag steht Ihnen das MV-Serviceportal unter dem Link https://www.mv-serviceportal.de/ zur Verfügung. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

Nach Prüfung der vollständigen Unterlagen und dem Vorliegen aller erforderlichen Voraussetzungen stellt Ihnen die Führerscheinstelle einen neuen Kartenführerschein mit der erweiterten Fahrerlaubnisklasse D, DE, D1 oder D1E aus. Ggf. erhalten Sie von Ihrer Behörde einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung mit befristeter Gültigkeit (drei Monate ab Ausstellungsdatum).

Es erfolgt in jedem Fall eine Ausstellung eines neuen Kartenführerscheins. Der bisherige Führerschein muss deshalb zwingend abgegeben werden.

Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch.

Für nähere Informationen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stelle.

Um Busse oder Fahrzeugkombinationen aus einem Bus und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse D, DE, D1 oder D1E.

Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, unterschiedliche Busse zu fahren:

Fahrerlaubnis Klasse D:

  • Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und mehr als 8 weiteren Sitzplätzen
  • Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtgewicht

Fahrerlaubnis Klasse DE:

  • Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und mehr als 8 weiteren Sitzplätzen
  • Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm Gesamtgewicht

Fahrerlaubnis Klasse D1:

  • Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und bis zu 16 weiteren Sitzplätzen
  • maximale Gesamtlänge: 8 Meter
  • Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtgewicht

Fahrerlaubnis Klasse D1E:

  • Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und bis zu 16 weiteren Sitzplätzen
  • maximale Gesamtlänge: 8 Meter
  • Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm Gesamtgewicht

Geltungsdauer

5 Jahre

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden

6 Monate
Eine Verlängerung können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer Ihrer Fahrerlaubnis beantragen.
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