Jägerprüfung: Zulassung zur eingeschränkten Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Schwerin, Landeshauptstadt

Wenn Sie die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen, müssen Sie neben der Falknerprüfung eine Jägerprüfung oder eingeschränkte Jägerprüfung zur Erlangung des Falknerjagdscheins abgelegt haben.

Ihre zuständige Stelle

Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Ordnungsrecht

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Parkplätze

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig

Verkehrsanbindung

Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2

Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity

Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage): 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Anmeldung zur Jägerprüfung
  • Erklärung, dass der Antragstellende an der eingeschränkten Jägerprüfung teilnehmen will
  • Nachweis 95 Ausbildungsstunden
  • Der Bewerber bzw. die Bewerberin muss der Anmeldung eine Erklärung beifügen, dass er bzw. sie an der eingeschränkten Jägerprüfung teilnehmen möchte.
  • Nachweis, dass mindestens 95 Ausbildungsstunden bei einer durch die oberste Jagdbehörde anerkannten Jagdschule absolviert wurden.
  • Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Verwaltungsgebühr

225,00 EUR

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur eingeschränkten Jägerprüfung zugelassen.

Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen und Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein.

Für die erstmalige Beantragung eines Falknerjagdscheins müssen Sie eine Jägerprüfung oder die eingeschränkte Jägerprüfung und die Falknerprüfung bestanden haben.

Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches

2 Wochen
(spätestens) vor der Prüfung bei der Prüfungsbehörde.

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Wochen
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