Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen
Das Wappen und das Logo einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises dürfen nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.
Ihre zuständige Stelle
Stadt Parchim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Schuhmarkt 1
19370
Parchim, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Postanschrift
Postfach1549
19365
Parchim, Stadt
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
Freitag nach Vereinbarung
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Kosten
Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Parchim, Stadt:
Genehmigungsgebühr: 24,50 €
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Wappen und Logos der Kommunen (Städte, Ämter, Gemeinden, Landkreise) sind geschützt und dürfen grundsätzlich nur von den Behörden und Einrichtungen der jeweiligen Kommunen verwendet werden. Abweichend davon ist eine Verwendung der kommunalen Wappen oder des kommunalen Logos mit Genehmigung möglich.
Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Parchim, Stadt:
Für die Verwendung des Wappens der Stadt Parchim ist eine Genehmigung durch den Bürgermeister erforderlich. Die Genehmigung wird auf schriftlichen Antrag erteilt, sofern kein Missbrauch zu befürchten ist.
Rechtsgrundlagen
kommunale Satzung