Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Parchim, Stadt

Das Wappen und das Logo einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises dürfen nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Parchim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Schuhmarkt 1
19370 Parchim, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach1549
19365 Parchim, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 71-191
Fax: 03871 71-192

Mitarbeiter

Herr Axel Schott
Telefon: 03871 71-194
Fax: 03871 71-192
Position: Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Öffnungszeiten

Montag           09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag         09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr

Mittwoch         nach Vereinbarung

Donnerstag     09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr

Freitag            nach Vereinbarung

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Parchim, Stadt:

Genehmigungsgebühr: 24,50 €

Die Wappen und Logos der Kommunen (Städte, Ämter, Gemeinden, Landkreise) sind geschützt und dürfen grundsätzlich nur von den Behörden und Einrichtungen der jeweiligen Kommunen verwendet werden. Abweichend davon ist eine Verwendung der kommunalen Wappen oder des kommunalen Logos mit Genehmigung möglich.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Parchim, Stadt:

Für die Verwendung des Wappens der Stadt Parchim ist eine Genehmigung durch den Bürgermeister erforderlich. Die Genehmigung wird auf schriftlichen Antrag erteilt, sofern kein Missbrauch zu befürchten ist.

kommunale Satzung

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Parchim, Stadt: