Einwohnerfragestunde durchführen

Ausgewähltes Gebiet: Neubrandenburg

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden und Kreise erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils einer jeden Gremiensitzung Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.

Wählen Sie eine der zuständigen Stellen aus der Karte aus.

Als Alternative zur Auswahl der zuständigen Stellen aus der Karte kann eine zuständige Stelle aus der Liste unterhalb der Karte ausgewählt werden.

Die aufgeführten zuständigen Stellen werden anhand des Kartenausschnitts gefiltert. Ist keine zuständige Stelle im Kartenausschnitt sichtbar, werden alle verfügbaren, zuständigen Stellen in der Liste aufgeführt.

Zur Auswahl aus der Liste

Ihre zuständigen Stellen

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Einwohner in der Gemeinde
  • Vollendung des 14. Lebensjahrs
  • natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt:

Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Stadtvertretung beziehen. Die Tagesordnung der jeweiligen Sitzung finden Sie im Bürgerinfoportal .

Fragen sollten zwei Tage vor Beginn der Sitzung bei der Stadtpräsidentin/beim Stadtpräsidenten schriftlich oder zur Niederschrift vorliegen.

  • keine

Die Fragen, Vorschläge oder Anregungen werden vor der Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages eingereicht oder während der Fragestunde zu Beginn der Sitzung gestellt. Fragen werden, sofern möglich, beantwortet.

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt:

Der Livestream zur Übertragung der Sitzung der Stadtvertretung beginnt mit dem Ende der Einwohnerfragestunde.

In öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung oder des Kreistages findet grundsätzlich eine Fragestunde statt, in der Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sowie natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, die Möglichkeit eingeräumt wird, zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.

Hauptsatzungen der Gemeinde oder des Kreistages

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt:

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO

10 Jahre

Weitere Informationen

Welche Fristen zu beachten sind, wenn in einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages Fragen gestellt und Vorschläge oder Anregungen unterbreitet werden, ergibt sich gegebenenfalls aus der Hauptsatzung.

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt:

Fragen sollten zwei Tage vor Beginn der Sitzung bei der Stadtpräsidentin/beim Stadtpräsidenten schriftlich oder zur Niederschrift vorliegen.

Die Bearbeitungsdauer für die Beantwortung der Fragen, die nicht unmittelbar in der Fragestunde beantwortet werden können, sowie die Bewertung von Vorschlägen oder Anregungen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

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