Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage im Vollverfahren beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Insel Poel, Ostseebad

Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.

Die Leistung "Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage im Vollverfahren beantragen" kann für das ausgewählte Gebiet Insel Poel, Ostseebad online erledigt werden.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
61/63.01 Fachgebiet Bauordnung

Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen-Land

Weitere Anschriften

Postanschrift

1565
23958 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Frau A. Dally
Telefon: +49 3841 3040-6320
Fax: +49 3841 3040-86320
Position: Sachbearbeiterin Bauordnung Bereich: Amt Schönberger Land (ohne Stadt Dassow)
Raumnummer: 2.205
Frau K. Gehrau
Telefon: +49 3841 3040-6322
Fax: +49 3841 3040-86322
Position: Sachbearbeiterin Bauordnung Bereich: Amt Lützow-Lübstorf und Stadt Dassow, Amt Gadebusch
Raumnummer: 2.212
Herr C. Harth
Telefon: +49 3841 3040-6325
Fax: +49 3841 3040-86325
Position: Sachbearbeiter Bauordnung Bereich: Amt Klützer Winkel
Raumnummer: 2.206
Herr M. Knaak
Telefon: +49 3841 3040-6321
Fax: +49 3841 3040-86321
Position: Sachbearbeiter Bauordnung Bereich: Amt Grevesmühlen
Raumnummer: 2.204
Frau S. Knaak
Telefon: +49 3841 3040-6328
Fax: +49 3841 3040-86328
Position: Sachbearbeiterin Bauordnung Bereich: Amt Neuburg und Amt Rehna
Raumnummer: 2.206
Herr B. Möller
Telefon: +49 3841 3040-6329
Fax: +49 3841 3040-86329
Position: Sachbearbeiter Bauordnung Bereich: Amt Neukloster-Warin und Amtsfreie Gemeinde Insel Poel
Raumnummer: 2.206
Frau R. Stirl
Telefon: +49 3841 3040-6324
Fax: +49 3841 3040-86324
Position: Sachbearbeiterin Bauordnung Bereich: Amt Dorfmecklenburg–Bad Kleinen, Amt Gadebusch
Raumnummer: 2.205

Öffnungszeiten

Montag: nur mit Termin
Dienstag: 09.00 Uhr-12.00 Uhr und 13.00 Uhr-16.00 Uhr
Mittwoch: nur mit Termin
Donnerstag: 09.00 Uhr-12.00 Uhr und 13.00 Uhr-18.00 Uhr
Freitag: nur mit Termin

Hinweis zur Terminvereinbarung: Termine können telefonisch vereinbart werden.

Parkplätze

Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung


Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

DB
Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage): 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Entsprechend der Bauvorlagenverordnung M-V:

  • Bauantrag (per Onlineservice oder per amtlich vorgeschriebenem Formular)
  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung

Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:

  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutzkonzept
  • Angaben über die gesicherte Erschließung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Sie erhalten eine Baugenehmigung, wenn der Bauantrag vollständig ist und das beschriebene Bauvorhaben im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.

Wenn Ihr Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften nicht einhält, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen separat beantragen und begründen. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft in diesem Fall, ob die Abweichungen genehmigungsfähig sind.

mindestens EUR 60,00

Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Bauantrags.

Bevor Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage ändern können, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.

Für den Bauantrag müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare oder einen Onlineservice nutzen. Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Architekten oder Bauingenieure). Zum Bauantrag gehört eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlich sind. Das sind zum Beispiel der Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen.

Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.

Im regulären Baugenehmigungsverfahren gibt es keine Genehmigungsfrist.

Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Änderungsvorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Innerhalb der Geltungsdauer ist die Verlängerung des Antrags um jeweils bis zu 1 Jahr möglich.

Bei erteilter Baugenehmigung muss mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten der Baubeginn der unteren Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt werden.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art des Bauvorhabens und der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Bauvorlagen. Häufig sind noch andere Stellen im Genehmigungsverfahren zu beteiligen.

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