Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

Ausgewähltes Gebiet: Alt Sassitz

Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.

Ihre zuständige Stelle

Amt Bergen auf Rügen
Gesellschaftliche Angelegenheiten

Markt 5/6
18528 Bergen auf Rügen

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 3838 811-352
Fax: +49 3838 811-444
Die Faxnummer gilt für alle Mitarbeiter der Abteilung gesellschaftliche Angelegenheiten. Bitte geben Sie bei einen Fax daher stets den Namen des Mitarbeiters an. Danke

Mitarbeiter

Frau Anja Eckardt
Telefon: +49 3838 811-353
Position: Sachbearbeiterin Gewerbe
Frau Birgitt Zimmer
Telefon: +49 3838 811-427
Position: Sachbearbeiterin Gewerbe

Öffnungszeiten

Dienstag:
09.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 17.30 Uhr
Donnerstag:
13.30 bis 15.30 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 9
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Anzahl: 3
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Stadtverkehr Bergen
Bus: Linie 32 Haltestelle Markt

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
    • bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
    • bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
    • bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
    • bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
    • bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter

Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr

  • aktuell in M-V gebührenfrei, ggf. Kosten für Führungszeugnis

1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.

2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.

3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.

Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:

  • An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
    • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
    • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
    • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
    • Edelsteine, Perlen und Schmuck
    • Altmetallen
  • Auskunfteien, Detekteien
  • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
  • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
  • Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
  • Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge