Eintragung in das Register der Versicherungsvermittler beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Allwardtshof

Neben der gewerberechtlichen Erlaubnis ist für die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung der Eintrag in dem Register für Versicherungsvermittler vorgeschrieben.

Ihre zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 0385 51030
Telefon: 0385 5103111
Fax: 0385 5103999

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Antragsformular
  • Versicherungsvermittler-Erlaubnis

Für die Registrierung im Register beträgt die Gebühr 45,00 Euro.

Neben der gewerberechtlichen Erlaubnis ist für die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung der Eintrag in dem Register für Versicherungsvermittler vorgeschrieben. Die Industrie- und Handelskammern fungieren als Zulassungsstellen und führen gleichzeitig das Vermittlerregister, das beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. eingerichtet ist.

Das Register soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Versicherungsvermittler zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz. Ein Tätigwerden ohne Registrierung ist bußgeldbewehrt.