Ihre zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Graf-Schack-Allee 12
19053
Schwerin, Landeshauptstadt
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Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 15:00 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Formulare
- Vermittlerregister - Eintragung juristische Person
- Vermittlerregister - Eintragung natürliche Person / Personengesellschaft
- Versicherungsvermittler: Beiblatt juristische Person
- Vermittlerregister - Mitteilung über beabsichtigte Auslandstätigkeit in Europa
- Vermittlerregister - Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Versicherungsvermittler-Erlaubnis
Kosten
Für die Registrierung im Register beträgt die Gebühr 45,00 Euro.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Neben der gewerberechtlichen Erlaubnis ist für die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung der Eintrag in dem Register für Versicherungsvermittler vorgeschrieben. Die Industrie- und Handelskammern fungieren als Zulassungsstellen und führen gleichzeitig das Vermittlerregister, das beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. eingerichtet ist.
Das Register soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Versicherungsvermittler zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz. Ein Tätigwerden ohne Registrierung ist bußgeldbewehrt.