Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung

Ausgewähltes Gebiet: Insel Poel, Ostseebad

Jeder Unternehmer, der Endverbrauchern gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, ist verpflichtet, den Preis einschließlich...

Ihre zuständige Stelle

Ostseebad, Gemeinde Insel Poel
SG Bürgerdienste (Meldewesen/Gewerbe)

Gemeinde-Zentrum 13
23999 Insel Poel, Ostseebad

Zentraler Kontakt

Telefon: 038425 42810
Fax: 038425 428122

Mitarbeiter

Frau Ricarda Lehmann
Telefon: 038425 4281-21
Position: Sachbearbeiter/in

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen

Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr

Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

Termine auch nach Vereinbarung möglich!
 

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Jeder Unternehmer, der Endverbrauchern gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, ist verpflichtet, den Preis einschließlich Umsatzsteuer und aller eventuell anfallender Preisbestandteile anzugeben, also den Endpreis.

Werden die Waren oder Dienstleistungen per Telefon, Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel angeboten, so müssen zusätzlich die Liefer- und Versandkosten angegeben werden.

Im Falle von Dienstleistungen müssen Preisverzeichnisse im Geschäftslokal sichtbar ausgehängt werden. In Gaststätten sind die Preisverzeichnisse auf den Tischen auszulegen oder den Gästen vor der Bestellung auszuhändigen.

Die Preisangabenverordnung verlangt weiterhin, dass im Handel mit Endverbrauchern nicht nur der Endpreis, sondern auch der umgerechnete Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben ist, wenn Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden. Die Mengeneinheit ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter.

Die Preisangabenverordnung gilt nicht im Verhältnis von Unternehmer zu Unternehmer (B2B).