Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung

Ausgewähltes Gebiet: Albrechtshof

Jeder Unternehmer, der Endverbrauchern gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, ist verpflichtet, den Preis einschließlich...

Ihre zuständige Stelle

Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen

Am Wehberg 17
23972 Dorf Mecklenburg

Zentraler Kontakt

Telefon: 03841 798-0
Fax: 03841 798226

Mitarbeiter

Frau Roswitha Hoppe
Telefon: 03841 798212
Position: Leitende Verwaltungsbeamtin
Herr Joachim Wölm
Position: Amtsvorsteher

Öffnungszeiten

Montag  08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 6
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Jeder Unternehmer, der Endverbrauchern gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, ist verpflichtet, den Preis einschließlich Umsatzsteuer und aller eventuell anfallender Preisbestandteile anzugeben, also den Endpreis.

Werden die Waren oder Dienstleistungen per Telefon, Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel angeboten, so müssen zusätzlich die Liefer- und Versandkosten angegeben werden.

Im Falle von Dienstleistungen müssen Preisverzeichnisse im Geschäftslokal sichtbar ausgehängt werden. In Gaststätten sind die Preisverzeichnisse auf den Tischen auszulegen oder den Gästen vor der Bestellung auszuhändigen.

Die Preisangabenverordnung verlangt weiterhin, dass im Handel mit Endverbrauchern nicht nur der Endpreis, sondern auch der umgerechnete Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben ist, wenn Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden. Die Mengeneinheit ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter.

Die Preisangabenverordnung gilt nicht im Verhältnis von Unternehmer zu Unternehmer (B2B).