Steuerberater und Steuerberaterin: Bestellung beantragen
Steuerberater und Steuerbevollmächtigte müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der für ihren Kanzleisitz zuständigen Steuerberaterkammer bestellt werden. Mit der Bestellun...
Ihre zuständige Stelle
Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern
Ostseeallee 40
18107
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
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Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Den DSGVO-Hinweis finden Sie direkt im Online-Dienst.
Erforderliche Unterlagen
- beglaubigte Abschrift der Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder die Befreiung von dieser Prüfung
- aktuelles Lichtbild,
- bei Rechtsanwälten, niedergelassenen europäischen Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern außerdem: Bescheinigung von der für Sie zuständigen Berufsorganisation,
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder Nachweis der Mitversicherung bei einem Arbeitgeber
- Identifikationsdokument; alternativ Reisepass mit Meldebestätigung
Kosten
Für die Bestellung ist je nach Steuerberaterkammer eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Steuerberater und Steuerbevollmächtigte müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der für ihren Kanzleisitz zuständigen Steuerberaterkammer bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft begründet. Diese ist in einer Steuerberaterkammer verpflichtend.
Die Steuerberaterkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört es insbesondere, die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen, die Berufsinteressen ihrer Mitglieder zu vertreten sowie deren Weiter- und Fortbildung zu fördern.
Um von einer der Steuerberaterkammern bestellt zu werden, müssen Sie
- die Prüfung als Steuerberater bestanden haben oder
- von der Prüfung befreit sein und
- Ihren Kanzleisitz im Einzugsbereich der jeweiligen Kammer gründen.
Die Bestellung zum Steuerberater müssen Sie schriftlich bei der für Ihren Kanzleisitz zuständigen Steuerberaterkammer beantragen. Dort erhalten Sie ein entsprechendes Formular. Das Formular reichen Sie ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Kammer ein.
Hinweis: Sie müssen bei der Meldebehörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Steuerberaterkammer beantragen. Dieses wird automatisch (bei Belegart 0) an die Kammer versandt.
Sind alle Voraussetzungen für die Bestellung gegeben, wird eine Bestellungsurkunde ausgestellt. Sie werden in das Berufsregister eingetragen.
Rechtsgrundlagen
- §§ 40 – 48, 73 – 74, 76, 79 Steuerberatungsgesetz (StBerG; Bestellung, Organisation des Berufs)
- §§ 34 – 35 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB; Bestellung als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter)
- § 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG) (Datenschutzrechtlicher Hinweis)