Anlagenüberprüfung durch Sachverständige - Anordnung

Ausgewähltes Gebiet: Adamsdorf

Im Rahmen der Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben können die Überwachungsbehörden  Messungen der Emissionen und Immissionen und sicherheitstechnische Prüfungen durch Sachverständige anordnen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Umweltamt / Naturschutz und Landschaftspflege

Zum Amtsbrink 2
17192 Waren (Müritz), Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach110264
17042 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 395 57087-4328
Fax: +49 395 57087-65966

Mitarbeiter

Ines Kranzow
Telefon: +49 39557087432 8
Fax: 0395 5708765966
Anne-Sophie Rocher
Telefon: +49 39557087432 6
Martin Windt
Telefon: +49 39557087323 6
Fax: 0395 5708765966
Urte Knüppel
Telefon: +49 39557087253 9
Jörg Meier
Telefon: +49 39557087328 7
Fax: 0395 5708765966
Oliver Hohn
Telefon: +49 39557087252 1
Johanna Schubert
Telefon: +49 39557087321 9
Fax: 0395 5708765966
Thomas Rehm
Telefon: +49 39557087252 0
Fax: 0395 5708765966
Beate Sonnenburg
Telefon: +49 39557087245 1
Fax: 0395 5708765966
Tobias Anders
Telefon: +49 39557087252 4
Fax: 0395 5708765966

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe

Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen

für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 50
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 3
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Am Bürgerhaus
Bus: 3
Bus: 2
Bus: 11/12 (dat Bus)
Bus: Citylinie

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Für entsprechende Anordnungen fallen Gebühren nach den jeweiligen Gebührenregelungen auf dem Gebiet des Immissionsschutzes der Länder an.

Für die Anordnung der Ermittlung von Emissionen und Immissionen nach §§ 26, 28, 29 oder 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz fallen Gebühren nach der Immissionsschutz-Kostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern an.

Die zuständige Überwachungsbehörde kann im Rahmen der Überwachung von genehmigungsbedürftigen oder nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Messungen der Emissionen und Immissionen sowie sicherheitstechnische Prüfungen gegenüber den Betreibern der Anlagen anordnen. Die Messungen oder sicherheitstechnischen Prüfungen sind von Stellen oder Sachverständigen durchzuführen, die ihre Kompetenz nachgewiesen haben und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bekannt gegeben (notifiziert) wurden.

Die Anforderungen für die Bekanntgabe von Sachverständigen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind in der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) geregelt.

Entsprechend notifizierte Messstellen und Sachverständige lassen sich im „Recherchesystem Messstellen und Sachverständige“ im Modul Immissionsschutz finden.

Die zuständige Überwachungsbehörde kann im Rahmen der Überwachung von genehmigungsbedürftigen oder nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Messungen der Emissionen und Immissionen nach den §§ 26, 28, 29 oder 29a des genannten Gesetztes anordnen. Die Messungen sind von Stellen oder Sachverständigen auszuführen, die ihre Kompetenz nachgewiesen haben und nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz bekannt gegeben wurden.
Die Anforderungen für die Bekanntgabe von Stellen (Messstelle) oder Sachverständigen als nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz sind in der Bekanntgabeverordnung, der sogenannten 41. BImSchV festgelegt. Entsprechend notifizierte Stellen und Sachverständige lassen sich im Recherchesystem (ReSyMeSa) im Modul Immissionsschutz finden.