Infektionsschutz Beratung

Ausgewähltes Gebiet: Ludwigslust-Parchim

Wer berufsmäßig Tätigkeiten am Menschen durchführt, bei denen Krankheitserreger durch Blut übertragen werden können, muss die allgemein anerkannten Regeln der Hygiene beachten....

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim
FG Hygiene

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

PostfachPostfach 12 63
19370 Parchim, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 722-5337

Mitarbeiter

Frau Sylvia Barden
Telefon: 03871 722-5373
Position: Hygiene-Inspektorin // Infektionsschutz, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Frau Nicole Tremp
Telefon: 03871 722-5328
Position: Sachbearbeiterin
Frau Haike Kludasch
Telefon: 03871 722-5334
Position: Hygiene-Inspektorin / Tuberkulose /// Infektionsschutz, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Herr Ronny Krohn
Telefon: 03871 722-5329
Position: Sachbearbeiterin
Frau Isabel Kreußler
Telefon: 03871 722-5339
Position: Hygiene-Inspektorin // Infektionsschutz, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Frau Sabrina Meyenburg
Telefon: 03871 722-5330
Position: Sachbearbeiterin
Herr Fabian Fischer
Telefon: 03871 722-5338
Position: Sachbearbeiter
Frau Ria Rönckendorf
Telefon: 03871 722-5335
Position: Hygiene-Inspektorin // Infektionsschutz, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Frau Sigrun Höhne
Telefon: 03871 722-5336
Position: Hygiene-Inspektorin // Infektionsschutz, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Frau Kerstin Gotham
Telefon: 03871 722-5332
Position: Hygiene-Inspektorin // Bauhygiene, Bauleitplanung, Bauvorhaben, Überwachungspflichtige Einrichtungen
Frau Heidrun Fligge
Telefon: 03871 722-5331
Position: Hygiene-Ingenieurin // Badewasser, Trinkwasser, Umweltmedizin
Frau Ines Hannemann
Telefon: 03871 722-5333
Position: Hygiene-Inspektorin // Badewasser, Trinkwasser

Öffnungszeiten

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Wer berufsmäßig Tätigkeiten am Menschen durchführt, bei denen Krankheitserreger durch Blut übertragen werden können, muss die allgemein anerkannten Regeln der Hygiene beachten. Betroffen sind insbesondere Maßnahmen der Heilkunde einschließlich der Akupunktur, der Physiotherapie, der Kosmetik, der Mani- und Pediküre und der Haar- und Bartpflege sowie das Ohrlochstechen, Piercen und Tätowieren.

Zu den allgemein anerkannten Regeln der Hygiene gehören:

  • regelmäßiges Händewaschen
  • Arbeitsmittel wie Scheren, Messer, Kämme und Bürsten müssen regelmäßig gereinigt und bei Bedarf, insbesondere nach Verletzungen und wenn aus den Wunden Blut oder Serum ausgetreten ist, auch desinfiziert und gegebenenfalls auch sterilisiert werden.

Bei Eingriffen, die eine Verletzung der Haut vorsehen, müssen unmittelbar vorher die Hände und die zu behandelnde Hautfläche desinfiziert werden.

Die Arbeitsmittel für Tätowierungen und Piercings, die eine Verletzung der Haut beinhalten, müssen steril sein. Sie müssen ebenso wie Manikür- und Pedikürgeräte, Rasiermesser, wenn diese wieder verwendet werden sollen, nach jedem Gebrauch desinfiziert, gereinigt und sterilisiert werden.

Darüber hinaus dürfen Sie als Friseur keine Kunden behandeln, die mit Kopfläusen befallen sind.

Zur Desinfektion der Hände und von Geräten dürfen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die auf den entsprechenden Listen des Robert Koch-Instituts aufgeführt sind. Die Sterilisation von Instrumenten und Geräten ist mittels Dampf oder Heißluft durchzuführen, dabei ist der jeweilige Stand der Technik zu beachten. Die Sterilisatoren sind mindestens halbjährlich sowie nach Reparaturen zu überprüfen.