Tiertransporte: Befähigungsnachweis beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Alt Käbelich

Für die Durchführung von Tiertransporten sind insbesondere die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport (EU-Tierschutztransportverordnung...

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt / Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz

Gartenstraße 17
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach110264
17042 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 395 57087-4542
Fax: +49 395 57087-64390

Mitarbeiter

Anne-Kathrin Lohrenz
Telefon: +49 39557087454 2
Fax: 0395 5708764390
Antonia Wieske
Telefon: +49 39557087329 0
Fax: 0395 5708764390
Marten Blumhagen
Telefon: +49 39557087310 4
Andrea Degenhard
Telefon: +49 39557087327 8
Fax: 0395 5708764390
Jana Pecat
Telefon: +49 39557087454 1
Fax: 0395 5708764390
Marie Isernhagen-Weltzien
Telefon: +49 39557087222 6
Fax: 0395 5708764390
Patricia Sophie Spietz
Telefon: +49 39557087582 3
Fax: 0395 5708764390
Angela Schwabe
Telefon: +49 39557087314 8
Fax: 0395 5708764390
Eva Discher
Telefon: +49 39557087318 1
Fax: 0395 5708764390
Anja Strasen
Telefon: +49 39557087453 8
Fax: 0395 5708764390
Christian Maschke
Telefon: +49 39557087227 3
Fax: 0395 5708764390

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe

Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen

für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Für die Erteilung des Befähigungsnachweises werden Gebühren in Höhe von 25 EUR erhoben. 

Für die Durchführung von Tiertransporten sind insbesondere die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport (EU-Tierschutztransportverordnung) und der nationalen Tierschutztransportverordnung vom 11. Februar 2009 zu beachten. In den Verordnungen ist der Umgang mit den Tieren bei der Verladung, der Flächenbedarf sowie die Sicherstellung der Versorgung der Tiere während des Transports oder auch die Transportdauer geregelt.

Insbesondere für Tiere, die nicht daran gewöhnt sind, stellt jeder Transport eine Belastung dar. Dieses gilt insbesondere dann, wenn gewohnte Versorgungszeiten überschritten werden. Ziel muss es daher sein, die Tiere individuell auf den Transport vorzubereiten und die Transportdauer den Bedürfnissen der Tiere anzupassen.

Jeder, der Tiere transportiert, muss in angemessener Weise geschult oder qualifiziert sein. Auch Personen, die landwirtschaftliche Nutztiere mit Straßenfahrzeugen über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer transportieren, benötigen einen Befähigungsnachweis. Der Befähigungsnachweis ist zwingend vorgeschrieben. Der betroffene Personenkreis muss einen Lehrgang erfolgreich abgeschlossen und eine Prüfung abgelegt haben.