Eintragung in die Installateurverzeichnisse der Strom- und Gas-Netzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen beantragen

Die Eintragung in das Installateurverzeichnis erfolgt grundsätzlich von dem Netzbetreiber und/oder Wasserversorgungsunternehmen, in dessen Netzgebiet sich die gewerbliche Niederlassung des einzutragenden Installationsunternehmens befindet.

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Nachweis der fachlichen Befähigung des Inhabers oder des verantwortlichen Fachmanns des Installationsunternehmens (IU)
  • Anstellungsvertrag für die verantwortliche Fachkraft (nicht erforderlich, wenn der Firmeninhaber selbst die Fachkraft ist)
  • Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Handelsregisterauszug (für Industrie- und Handelsunternehmen)
  • Gewerbeanmeldung
  • Ordnungsgemäße Ausrüstung des Betriebes gemäß den jeweils geltenden Richtlinien und Grundsätzen (zur Arbeit an Elektroversorgungsanlagen ist ein Nachweis über die erfolgreich durchgeführte Überprüfung der Werkstattausrüstung durch die jeweilige Elektroinnung erforderlich)

Die Antragsformulare sind im Merkblatt zur Eintragung von Installationsunternehmen in den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen, Berlin und Brandenburg zusammengefasst.

Die Gebühren für die Entragung werden vom jeweiligen Strom- und Gas-Netzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen festgelegt. In der Regel fallen hierfür keine Gebühren an. Die Überprüfung der Werkstattausrüstung, welche zur Eintragung in das Installateurverzeichnis der Stromnetzbetreiber erforderlich ist, wird von der zuständigen Elektroinnung kostenpflichtig durchgeführt.

  • Eintragung von Haupt-, Neben- und Hilfsbetriebe im Sinne der Handwerksordnung (HwO) bzw.
  • Installationsunternehmen (IU) im Sinne der Niederspannungsanschlussverordnung (NVA)
  • Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und
  • Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung (AVBWasserV) in das Installateurverzeichnis der Strom- und Gas-Netzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen

Arbeiten zur Herstellung, Änderung, Instandsetzung und Wartung an Elektro-, Gas- und  Wasserversorgungsanlagen erfordern vom jeweiligen Installationsunternehmen eine Eintragung in das Installateurverzeichnis des jeweiligen Versorgungsunternehmens. Die Eintragung in das Installateurverzeichnis erfolgt grundsätzlich von dem Netzbetreiber und/oder Wasserversorgungsunternehmen, in dessen Netzgebiet sich die gewerbliche Niederlassung des einzutragenden Installationsunternehmens befindet.