Hilfe zur Gesundheit - Bewilligung

Ausgewähltes Gebiet: Allwardtshof

Hilfen zur Gesundheit (Leistungen des 5. Kapitels Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII) entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie werden nur...

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg - Fachgebiet Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt/Hilfe zur Pflege

Rostocker Straße 76
23970 Wismar, Hansestadt

Weitere Anschriften

Adresse

Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen, Stadt

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03841 3040-0
Fax: 03841 3040-6599

Mitarbeiter

Frau U. Kunert
Telefon: +49 3841 3040-5015
Fax: +49 3841 3040-85015
Funktion: Sachbearbeiterin Grundsicherung/ Hilfe zum Lebensunterhalt, Bereich Wismar-östlich: G, K, O, Bereich außerhalb Landkreis Nordwestmecklenburg und außerhalb Mecklenburg-Vorpommern: G, K
Frau N. Stahlberg
Telefon: +49 3841 3040-5013
Fax: +49 3841 3040-85013
Funktion: Sachbearbeiterin Grundsicherung/ Hilfe zum Lebensunterhalt, Bereich Grevesmühlen-westlich: E, H, I, J, M, N, O, T, W, außerhalb Landkreis Nordwestmecklenburg und außerhalb Mecklenburg-Vorpommern: F
Frau I. Nevermann
Telefon: 03841 3040-5012
Fax: 03841 3040-85012
Funktion: Sachbearbeiterin Grundsicherung/ Hilfe zum Lebensunterhalt, Bereich Wismar-östlich: S, T, Bereich außerhalb Landkreis Nordwestmecklenburg und außerhalb Mecklenburg-Vorpommern: S
Frau K. Papenfuß
Telefon: +49 3841 3040-5010
Fax: +49 3841 3040-85010
Funktion: Fachgebietsleitung Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Parkplätze

Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Kostenfrei

Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Kostenfrei

Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

Wismar Bahnhof
Regionalbahn: Wismar Bahnhof

Grevesmühlen Bahnhof
Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

Lindengarten in Wismar
Bus: Lindengarten in Wismar

Malzfabrik in Grevesmühlen
Bus: Malzfabrik in Grevesmühlen

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Unter Beachtung der (sozial)datenschutzrechtlichen Bestimmungen ggf.

  • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können),

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Hilfen zur Gesundheit erhalten auch Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

Hilfen zur Gesundheit (Leistungen des 5. Kapitels Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII) entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie werden nur erbracht, soweit diese oder andere in Frage kommende Leistungserbringer nicht leisten und die betreffende Person bedürftig ist.

Als Hilfen zur Gesundheit kommen in Betracht:

  • Vorbeugende Gesundheitshilfe (Vorsorgeleistungen)
  • Hilfe bei Krankheit (Krankenbehandlung)
  • Hilfe zur Familienplanung
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Hilfe bei Sterilisation

Zu den Hilfen zur Gesundheit zählen auch Zuschüsse für nicht gesetzlich krankenversicherte bedürftige Personen bei stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen. Seit dem 1. Januar 2017 zählen die Leistungen der Verhinderungspflege, die Erstattung der Aufwendungen für die Beiträge einer Pflegeperson oder einer besonderen Pflegekraft für eine angemessene Alterssicherung, die Übernahme der Kosten der Beratung der Pflegeperson und die Übernahme der angemessenen Kosten für die Sicherstellung der häuslichen Pflege im Rahmen eines Arbeitgebermodells für die Pflegegrade 2 bis 5 (Andere Leistungen) zu den Leistungen der Hilfen zur Gesundheit, soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist. Besonderheit: Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft (nach SGB XII)

Besteht kein Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II), so können die Betroffenen während Ihrer Schwangerschaft und in der ersten Zeit danach möglicherweise Sozialhilfeleistungen im Rahmen der Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft (nach SGB XII) erhalten.

Diese Hilfe umfasst – wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung -

  • ärztliche Behandlung und Betreuung sowie Hebammenhilfe,
  • Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln,
  • Pflege in einer stationären Einrichtung und
  • häusliche Pflegeleistungen.

Der Anspruch entsteht, sobald die zuständige Stelle von der Notsituation Kenntnis erlangt. Bei der Wahl des Arztes oder der stationären Einrichtung (außer nicht zugelassene Geburtshäuser) sind die Betroffenen in der Entscheidung frei.

Spezielle Hinweise für Landkreis Nordwestmecklenburg:

Richtlinie des Landkreises Nordwestmecklenburg zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung nach § 35 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
(Unterkunfts- und Heizkostenrichtlinie)