Hilfe zur Gesundheit - Bewilligung

Ausgewähltes Gebiet: Alt Panstorf

Hilfen zur Gesundheit (Leistungen des 5. Kapitels Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII) entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie werden nur...

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Sozialamt

An der Hochstraße 1
17036 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach110264
17042 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 395 57087-5271
Fax: +49 395 57087-65992

Mitarbeiter

Stanley Nasih
Telefon: +49 39557087532 0
Max Schmidt
Telefon: +49 39557087550 4
Fax: 0395 5708765992
Michael Runge
Telefon: +49 39557087212 0
Fax: 0395 5708765992
Cordula Bunge
Telefon: +49 39557087527 1
Fax: 0395 5708765992
Nadine Albrecht
Telefon: +49 39557087444 3
Oliver Schröder
Telefon: +49 39557087539 0
Fax: 0395 5708765907
Kerstin Leisten
Telefon: +49 39557087586 7
Fax: 0395 5708765992
Cindy Ax-Lange
Telefon: +49 39557087210 6
Fax: 0395 5708765992
Andrea Bigalke
Telefon: +49 39557087321 6
Fax: 0395 5708765992
Thomas Gron
Telefon: +49 39557087230 9
Fax: 0395 5708765907
Petra Krüger
Telefon: +49 39557087522 9
Fax: 0395 5708765965
Jana Napieralski
Telefon: +49 39557087201 4
Fax: 0395 5708765992
Micaela Conrad
Telefon: +49 39557087223 6
Fax: 0395 5708765992
David Breitsprecher
Telefon: +49 39557087540 8
Fax: 0395 5708765992

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe

Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen

für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
Anzahl: 30
Kostenfrei

Parkplatz
Anzahl: 10
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Deutsche Rentenversicherung
Bus: 22
Bus: 2

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Unter Beachtung der (sozial)datenschutzrechtlichen Bestimmungen ggf.

  • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können),

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Hilfen zur Gesundheit erhalten auch Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

Hilfen zur Gesundheit (Leistungen des 5. Kapitels Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII) entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie werden nur erbracht, soweit diese oder andere in Frage kommende Leistungserbringer nicht leisten und die betreffende Person bedürftig ist.

Als Hilfen zur Gesundheit kommen in Betracht:

  • Vorbeugende Gesundheitshilfe (Vorsorgeleistungen)
  • Hilfe bei Krankheit (Krankenbehandlung)
  • Hilfe zur Familienplanung
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Hilfe bei Sterilisation

Zu den Hilfen zur Gesundheit zählen auch Zuschüsse für nicht gesetzlich krankenversicherte bedürftige Personen bei stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen. Seit dem 1. Januar 2017 zählen die Leistungen der Verhinderungspflege, die Erstattung der Aufwendungen für die Beiträge einer Pflegeperson oder einer besonderen Pflegekraft für eine angemessene Alterssicherung, die Übernahme der Kosten der Beratung der Pflegeperson und die Übernahme der angemessenen Kosten für die Sicherstellung der häuslichen Pflege im Rahmen eines Arbeitgebermodells für die Pflegegrade 2 bis 5 (Andere Leistungen) zu den Leistungen der Hilfen zur Gesundheit, soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist. Besonderheit: Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft (nach SGB XII)

Besteht kein Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II), so können die Betroffenen während Ihrer Schwangerschaft und in der ersten Zeit danach möglicherweise Sozialhilfeleistungen im Rahmen der Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft (nach SGB XII) erhalten.

Diese Hilfe umfasst – wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung -

  • ärztliche Behandlung und Betreuung sowie Hebammenhilfe,
  • Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln,
  • Pflege in einer stationären Einrichtung und
  • häusliche Pflegeleistungen.

Der Anspruch entsteht, sobald die zuständige Stelle von der Notsituation Kenntnis erlangt. Bei der Wahl des Arztes oder der stationären Einrichtung (außer nicht zugelassene Geburtshäuser) sind die Betroffenen in der Entscheidung frei.