Eheurkunde beantragen
Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.
Ihre zuständige Stelle
Stadt Grimmen
02.04 - Personenstands-/Meldewesen
Markt 1
18507
Grimmen, Stadt
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Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 11:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag 08:30 - 11:30 Uhr
Hinweis:
Die Sozial- und Ordnungsverwaltung ist abweichend von diesen Öffnungszeiten auch am Montag geschlossen!
Sie können aber bei allen Mitarbeitern auch einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren - (03 83 26) 47-0; die Telefonzentrale hilft Ihnen gern weiter. Möchten Sie eine E-Mail senden, benutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse info@grimmen.de.
Der Administrator wird Ihre Nachricht unverzüglich an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.
Parkplätze
Parkplatz - Hof Stadtverwaltung - Buddeliner Straße
Anzahl: 39
Kostenfrei
Parkplatz - Stralsunder Straße
Anzahl: 140
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Parkplatz - Hof Stadtverwaltung - Buddeliner Straße
Anzahl: 2
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Information nach Artikel 13 und 14 DS-GVO Verantwortlicher Die Verantwortung für die Datenverarbeitung hat das zuständige Standesamt. Die Informationen zum behördlichen Datenschutzbeauftragen entnehmen Sie bitte den Kontaktdaten des Standesamtes aus dem Serviceportal. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, Kategorien personenbezogener Daten Die erhobenen Daten sind für die Ausstellung von standesamtlichen Urkunden auf Antrag notwendig. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Daten: Antragsteller: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail, Telefonnummer Beurkundete Person/en: Geburtsurkunden: Name, Vorname, Geburtsname, Geburtstag, Geburtsort Eheurkunden und Lebenspartnerschaftsurkunden: Name, Vorname und Geburtsname der Ehegatten/Lebenspartner, Tag der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft, Ort der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft Sterbeurkunden: Name, Vorname und Geburtsname der verstorbenen Person, Geburtstag der verstorbenen Person, Todestag, Sterbeort Rechtsgrundlagen: Personenstandsgesetz (PStG) Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) Landespersonenstandsausführungsgesetz (LPStAG M-V) Landesverordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Personenstandsgesetz (PStGÜLVO M-V) und Landespersonenstandsverordnung M-V Speicherdauer Die Antragsdaten werden 120 Tage nach der Bearbeitung im Standesamt gelöscht. Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten durch die betroffene Person Werden durch den Antragssteller nicht alle notwendigen Daten angegeben, können vom zuständigen Standesamt keine Urkunden ausgestellt werden. Datenübermittlung in Drittländer Eine Übermittlung der Daten in ein Drittland erfolgt nicht. Information zu Betroffenenrechten Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch bezüglich aller Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten weisen wir Sie an dieser Stelle ausdrücklich hin. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Art. 15 bis 21 DS-GVO. Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie haben das Recht, Beschwerden beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern zu erheben: Postanschrift: Schloss Schwerin, Lennéstraße 1, 19053 Schwerin, Tel.: 0385 / 59494-0 oder E-Mail: info@datenschutz-mv.de.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen:
- Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
- Sie sind die Eltern der Ehegatten.
- Sie sind Kind der Ehegatten.
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
- Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Kosten
Gebühr Personenstandsurkunde
Weitere Informationen
Für die Ausstellung einer Eheurkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
Verfahrensablauf
Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde persönlich oder schriftlich beantragen.
Ausstellung einer Eheurkunde persönlich beantragen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
- Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Ausstellung einer Eheurkunde schriftlich beantragen:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Ihre Meldeanschrift
- Ort und Datum der Schließung der Ehe und gegebenenfalls Begründung der Lebenspartnerschaft
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- den Grund der Beantragung
- gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse
- Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Eheurkunde.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Eheurkunde
- Internationale Eheurkunde
- Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.