Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden
Ausgewähltes Gebiet: Pampow
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Ihre zuständige Stelle
Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.