Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden

Ausgewähltes Gebiet: Alt Damerow

Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen. 

Ihre zuständige Stelle

Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.