Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Ludwigslust-Parchim

Der Elternbeitrag für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) oder einer Tagespflegestelle kann vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ganz oder teilweise übernommen werden, wenn den Eltern die finanzielle Belastung nicht zuzumuten ist.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Kindertagesförderung

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

PostfachPostfach 12 63
19370 Parchim, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 722-5102

Mitarbeiter

Frau Annika Bordihn
Telefon: 03871 722-5121
Position: Sachbearbeiterin
Frau Sandy Hufnagel
Telefon: 03871 722-5124
Position: Sachbearbeiterin
Frau Sylvia Golein
Telefon: 03871 722-5114
Position: Sachbearbeiterin
Frau Ina Klüßendorf
Telefon: 03871 722-5126
Position: Sachbearbeiterin
Herr René Batgerel
Telefon: 03871 722-5122
Position: Sachbearbeiterin
Frau Daniela Kopischke
Telefon: 03871 722-5192
Position: Sachbearbeiterin
Frau Jana Hahn
Telefon: 03871 722-5259
Position: Sachbearbeiterin
Frau Simone Schumann
Telefon: 03871 722-5120
Position: Sachbearbeiterin
Frau Jennifer Hoffmann
Telefon: 03871 722-5127
Position: Sachbearbeiterin
Frau Sabine Drescher
Telefon: 03871 722-5103
Position: Sachbearbeiterin
Frau Emma Jastram
Telefon: 03871 722-5127
Position: Sachbearbeiterin
Frau Yvonne Schult
Telefon: 03871 722-5109
Position: Sachbearbeiterin
Frau Bärbel Jaap
Telefon: 03871 722-5258
Position: Sachbearbeiterin
Frau Inika Schade
Telefon: 03871 722-5112
Position: Sachbearbeiterin
Frau Cornelia Harm
Telefon: 03871 722-5115
Position: Sachbearbeiterin
Herr Robert Quade
Telefon: 03871 722-5125
Position: Sachbearbeiterin
Frau Anja Westphal
Telefon: 03871 722-5119
Position: Sachbearbeiterin
Frau Corinna Friedrich-Leuschner
Telefon: 03871 722-5123
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Verdienstbescheinigung (drei aktuelle, aufeinander folgende Gehalts- beziehungsweise Lohnabrechnungen)
  • Rentenbescheid oder jährliche Rentenanpassungsbescheinigung
  • Nachweis der Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosenunterstützung, Krankengeld, Wohngeld, Kindergeld)
  • Mietvertrag
  • Bestätigung der Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegeperson

Aus der Bestätigung der Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegeperson muss hervorgehen, welche Betreuungsart und welcher Betreuungsumfang (Ganztags-, Halbtags-, Teilzeitplatz) besteht, wie hoch der Elternbeitrag ist und seit wann das Kind betreut wird.

  • Das Kind besucht eine Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) oder die Förderung erfolgt in Kindertagespflege.
  • Die finanzielle Belastung ist den Eltern nicht zuzumuten.
  • Die Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege besitzt die gesetzlich geforderte Betriebs- bzw. Pflegeerlaubnis.

Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages beziehungsweise der Verpflegungskosten stellen. Dazu benötigen Sie ein spezielles Antragsformular. Beachten Sie, dass die verschiedenen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) auch unterschiedliche Antragsformulare verwenden. Erfragen Sie bitte auch bei diesen, wo und zu welchen Terminen Sie die ausgefüllten Anträge wieder abgeben können.

Der Elternbeitrag für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) oder einer Tagespflegestelle kann vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ganz oder teilweise übernommen werden, wenn den Eltern die finanzielle Belastung nicht zuzumuten ist. Dies gilt auch für die Kosten der Verpflegung. Die Kostenübernahme ist abhängig vom Einkommen.

Die Kostenübernahme wird ab Beginn des Antragsmonats gewährt. Sie sollten den Antrag daher spätestens in dem Monat stellen, ab dem Ihr Kind die Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege besucht.

Spezielle Hinweise für Landkreis Ludwigslust-Parchim:

Bedarfsprüfung

Gegenstand des Verfahrens zur Prüfung des Bedarfs ist der für ein Kind in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege zur Verfügung gestellte Platz. Er bemisst sich insbesondere nach dem Alter des Kindes und dem festgestellten

Betreuungsbedarf. Dieser basiert auf der individuellen sozialen Situation der Personensorgeberechtigten und einem etwaigen speziellen Förderungsbedarf für das Kind.

Einen Anspruch auf eine ganztägige Förderung (Ganztagsplatz) besteht dann:

  • wenn alle Personensorgeberechtigten erwerbstätig sind
  • oder sich in Ausbildung befinden und sie dadurch mindestens 6 Stunden täglich (30 Stunden pro Woche) an der Betreuung des Kindes gehindert sind.

Neben Arbeits- und Ausbildungszeiten werden notwendige Fahrtzeiten berücksichtigt.

In den Fällen, in denen sich mindestens ein Personensorgeberechtigter in Elternzeit befindet, besteht ein Anspruch auf Förderung für das betroffene Kind bis zum ersten Lebensjahr nur dann, wenn dieser eine Beschäftigung ausübt. Der Umfang der Betreuung richtete sich nach dem Umfang der Beschäftigung.

Geschwisterermäßigung

Die  Elternbeiträge können bei Geschwisterkindern ermäßigt werden. Die Übernahme der sozialen Staffelung erfolgt auf Antrag der Personensorgeberechtigten.

Verpflegungskostenzuschuss /Essengeld in Kitas

Gefördert wird die Mittagsverpflegung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle.

Eine Zuwendung können juristische und natürliche Personen erhalten, die Mittagsverpflegung für Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in Tagespflege anbieten (Essenanbieter).

Beantragt wird dieses zeitgleich über den "Antrag für Elternbeitragsstützung".