Duchführung von kinder- und jugendärztlichen Untersuchung in Schulen

Ausgewähltes Gebiet: Ludwigslust-Parchim

Bei allen Kindern, die eingeschult werden sollen sowie bei Kindern und Jugendlichen in der 4. und 8. Klasse, werden schulärztliche Untersuchungen durchgeführt.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim
FG Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

PostfachPostfach 12 63
19370 Parchim, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 722-5311

Mitarbeiter

Frau Simone Rohde
Telefon: 03871 722-5318
Position: Sachbearbeiterin
Frau Dr. Mascha Pohlmann
Telefon: 03871 722-5314
Position: Ärztin
Frau Christin Schäfer
Telefon: 03871 722-5383
Position: Sachbearbeiterin
Frau Ivonne Turban
Telefon: 03871 722-5316
Position: Sachbearbeiterin
Frau Sandra Schiebe
Telefon: 03871 722-5315
Position: Angestellte im medizinisch-technische Dienst
Frau Dipl.-Med. Ute Bluhm
Telefon: 03871 722-5310
Position: Kinder- und Jugendärztin
Frau Franziska Mellmann
Telefon: 03871 722-5327
Position: Assisten/in Zahnärztl. Dienst
Frau Petra Oettle
Telefon: 03871 722-5317
Position: Sachbearbeiterin
Frau Aylin Kniggendorf
Telefon: 03871 722-5312
Position: Angestellte im medizinisch-technischen Dienst
Frau Diana Timmermans
Telefon: 03871 722-5382
Position: Sachbearbeiterin
Herr Dr. Gerhard Possekel
Telefon: 03871 722-5313
Position: Arzt

Öffnungszeiten

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

voraussichtliche Einschulung oder Besuch der 4. oder 8. Klasse

Vor der Einschulungsuntersuchung erhalten die Eltern einen Brief vom Gesundheitsamt sowie einen Fragebogen zugesandt. Die Beantwortung der Fragen ist freiwillig. Die Untersuchung selbst wird nach einer einheitlichen Richtlinie vorgenommen. Die Eltern oder ein Elternteil sind bei der Untersuchung dabei. Zur Untersuchung gehören u.a. eine körperliche Untersuchung, die Prüfung des Hör- und Sehvermögens, die Überprüfung des Impfstatus, die Prüfung der sprachlichen und motorischen Entwicklung sowie Tests zur Aufmerksamkeits- und Wahrnehmungsfähigkeit. Das Ergebnis der Untersuchung wird mit den Eltern besprochen und ggf. Empfehlungen, z. B. zum Aufsuchen eines Facharztes oder Hinweise zu Fördermöglichkeiten, gegeben. Die Schule erhält ebenfalls ein Untersuchungsergebnis, soweit dies für schulische Belange erforderlich ist.

Schüler der 4. und 8. Klassen erhalten über die Schulen vor der Untersuchung ebenfalls ein Informationsschreiben für die Eltern und einen Fragebogen. Bei diesen Untersuchungen können die Eltern auf Wunsch anwesend sein. Bei den Untersuchungen sind mindestens eine Messung der Körpergröße und den Körpergewichts durchzuführen sowie eine Prüfung des Hör- und Sehvermögens, eine Blutdruckmessung und eine Überprüfung des Impfstatus. 

Jede Untersuchung ist eine Einzeluntersuchung.

Die Kinder haben an den notwendigen Untersuchungen teilzunehmen und an ihnen mitzuwirken; ihre Eltern haben die Untersuchungen zu ermöglichen.

Eine zusätzliche Untersuchung wird von den Gesundheitsämtern bereits für Kinder zwischen dem vierten und sechsten Lebensjahr (Vorschuluntersuchung) angeboten. Die Teilnahme ist freiwillig.

Bei allen Kindern, die eingeschult werden sollen, sowie bei Kindern und Jugendlichen in der 4. und 8. Klasse, werden schulärztliche Untersuchungen durchgeführt. Ziel dieser Untersuchungen ist es, Krankheiten und Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und den Gesundheits- und Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen festzustellen.

Schülerinnen und Schüler an Förderschulen sowie im Rahmen inklusiver Beschulung mit Beeinträchtigungen in den Bereichen körperliche und motorische Entwicklung sind jährlich, Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung im Abstand von zwei Jahren zu untersuchen.