Bewohnerparkausweis beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Wismar, Hansestadt

Sie können einen Bewohnerparkausweis beantragen, um berechtigt in einem Bewohnerparkgebiet zu parken.

Ihre zuständige Stelle

Hansestadt Wismar - - Der Bürgermeister -
Verkehrsaufsicht

Scheuerstraße 2
23966 Wismar, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03841 251-3234
Telefon: 03841 251-3235
Telefon: 03841 251-3236

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Hinweis
Außer dienstags können Anliegen nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden!
Nutzen Sie gern die Terminvereinbarung
Termine können online, telefonisch oder per Mail beantragt werden.

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung,
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief),
  • gegebenenfalls schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters zur dauerhaften Überlassung eines Kraftfahrzeuges an den Antragsteller, wenn dieser nicht Halter desselben ist.
  • Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Wismar, Hansestadt:

Bewohner mit Hauptwohnsitz in der Innenstadt können bei vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Antrag
  • Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass
  • Führerscheines
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Vorder- und Rückseite)
  • bei einer Nutzungsüberlassung eine schriftliche Erklärung des Fahrzeughalters zur Nutzungsüberlassung

Kopien der jeweiligen Dokumente sind nur bei Beantragung per Mail/Post notwendig, oder bei Beantragung mit Vollmacht, von der Person, für die beantragt wird.

Die Beantragung eines Bewohnerparkausweises kann zurzeit nur per E-Mail: bewohnerparken@wismar.de  oder per Post Hansestadt Wismar, Ordnungsamt, Sachgebiet Verkehrsaufsicht, Scheuerstraße 2, 23966 Wismar erfolgen oder nutzen Sie unser Online-Formular.

Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises für Bewohner nach § 45 StVO (PDF, 40 kB)


Die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt 30,00 Euro.


Nach Beantragung des Bewohnerparkausweises erfolgt eine Prüfung, anschließend wird Ihnen ein Gebührenbescheid mit der entsprechenden Gebühr (vorzugsweise per E-Mail) zugesandt. Die Gebühr ist von Ihnen entsprechend der angegebenen Kontoverbindung einzuzahlen. Sobald hier ein Zahlungseingang erfolgt ist, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis per Post zugesandt.

Sie können den Bewohnerparkausweis auch im BürgerServiceCenter beantragen.

Nähere Informationen zum Bewohnerparken finden Sie auf den Seiten des Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (EVB).
https://www.evb-wismar.de/de/parken/bewohnerparken

Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.

  • Der Antragsteller muss im Bewohnerparkbereich meldebehördlich registriert sein und dort tatsächlich wohnen - die angemeldete Nebenwohnung kann ausreichen (die Entscheidung hierüber treffen die Kommunen satzungsgemäß).
  • Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
  • Nur in begründeten Einzelfällen können mehrere Kfz-Kennzeichen in einem Parkausweis eingetragen oder der Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" vorgenommen werden.
  • Ist der Bewohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, wird deren Name im Kennzeichenfeld des Parkausweises eingetragen. Das Bewohnerparkvorrecht gilt dann nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugs dieser Organisation (Aufschrift, Aufkleber am Fahrzeug).

Nähere Informationen erteilen die zuständigen Stellen.

Die Gebühren für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises betragen EUR 10,20 - 30,70 pro Jahr, gegebenenfalls zuzüglich Auslagen für Postversand und ähnliches.

Die Gemeinden können hiervon abweichende Regelungen treffen. Die Gemeinden können hiervon abweichende Regelungen treffen.

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Wismar, Hansestadt:

Die Gebühren für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises betragen 30 Euro pro Jahr.

Nach Beantragung des Bewohnerparkausweises erfolgt eine Prüfung, anschließend wird Ihnen ein Gebührenbescheid mit der entsprechenden Gebühr (vorzugsweise per E-Mail) zugesandt. Die Gebühr ist von Ihnen entsprechend der angegebenen Kontoverbindung einzuzahlen. Sobald hier ein Zahlungseingang erfolgt ist, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis per Post zugesandt.

Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.

Als Bewohner können Sie für Ihr oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Bewohnerparkvorrechte sind vorrangig mit Zeichen 286 oder 290.1 StVO mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis...frei" oder mit Zeichen 314/315 StVO mit Zusatzzeichen "Nur Bewohner mit Parkausweis..." gekennzeichnet.

Ein Anrecht auf einen Parkplatz besteht mit der Erteilung eines Bewohnerparkausweises nicht.

Für Schwerbehinderte reservierte Parkplätze sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Wismar, Hansestadt:

Bewohner mit Hauptwohnsitz in der Innenstadt können bei vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Antrag
  • Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass
  • Führerscheines
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Vorder- und Rückseite)
  • bei einer Nutzungsüberlassung eine schriftliche Erklärung des Fahrzeughalters zur Nutzungsüberlassung

Kopien der jeweiligen Dokumente sind nur bei Beantragung per Mail/Post notwendig, oder bei Beantragung mit Vollmacht, von der Person, für die beantragt wird.

Die Beantragung eines Bewohnerparkausweises kann zurzeit nur per E-Mail: bewohnerparken@wismar.de  oder per Post Hansestadt Wismar, Ordnungsamt, Sachgebiet Verkehrsaufsicht, Scheuerstraße 2, 23966 Wismar erfolgen oder nutzen Sie unser Online-Formular.

Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises für Bewohner nach § 45 StVO (PDF, 40 kB)


Die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt 30,00 Euro.


Nach Beantragung des Bewohnerparkausweises erfolgt eine Prüfung, anschließend wird Ihnen ein Gebührenbescheid mit der entsprechenden Gebühr (vorzugsweise per E-Mail) zugesandt. Die Gebühr ist von Ihnen entsprechend der angegebenen Kontoverbindung einzuzahlen. Sobald hier ein Zahlungseingang erfolgt ist, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis per Post zugesandt.

Sie können den Bewohnerparkausweis auch im BürgerServiceCenter beantragen.

Nähere Informationen zum Bewohnerparken finden Sie auf den Seiten des Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (EVB).
https://www.evb-wismar.de/de/parken/bewohnerparken

  • § 45 Abs. 1b Nr. 2a Straßenverkehrs-Ordnung i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu § 45 Rn. 29 ff.
  • Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens
  • § 6a Abs. 5a Straßenverkehrsgesetz i. V. m. Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel