Wahlschein beantragen (Briefwahl)
Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
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Ihre zuständige Stelle
Stadt Parchim - Bürgerbüro
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19370
Parchim
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19365
Parchim, Stadt
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Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
Freitag nach Vereinbarung
Online-Terminvereinbarung
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag der Stadt Parchim
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
Behördliche Datenschutzerklärung der Stadt Parchim
Kontakt
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Den DSGVO-Hinweis finden Sie direkt im Online-Dienst.
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag der Stadt Parchim
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
Behördliche Datenschutzerklärung der Stadt Parchim
Kontakt
Erforderliche Unterlagen
- Angabe persönlicher Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
- Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll
Voraussetzungen
- Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.
- Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:
- Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag – verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
- Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
- Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
- bei bundesweiten Wahlen ein Merkblatt zur Briefwahl, auf dem die Briefwahl erläutert wird
In Mecklenburg-Vorpommern nutzen Sie bitte bei schriftlicher Antragstellung den Vordruck, den Sie mit der Wahrlbenachrichtigung erhalten haben.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.
Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.