Wohnberechtigungsschein beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Wenn Sie eine Wohnung mieten wollen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

Ihre zuständige Stelle

Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg
Wirtschaft, Stadtentwicklung und Wohnen

Friedrich-Engels-Ring 53
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage): 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Nachweise über die Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen

Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten und die in der Lage sind, auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.

Der Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines ist abhängig vom Einkommen. Einen Wohnberechtigungsschein bekommen daher nur Haushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Verwaltungsgebühr

6,00 - 12,00 EUR

Antragstellung bei der zuständigen Behörde

Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, wenn jemand eine Wohnung mieten will, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die dem Antragsteller gegen Nachweis der Höhe seines Einkommens, das eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf, ausgestellt werden kann. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines erfolgt auf Antrag gegen Vorlage der Nachweise des Einkommens des Wohnungssuchenden und seiner Haushaltsmitglieder.

abhängig von der Vorlage der Einkommensnachweise

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