Wohnberechtigungsschein

Ausgewähltes Gebiet: Ueckermünde, Stadt Seebad

Wenn Sie eine Wohnung mieten wollen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

Ihre zuständige Stelle

Ueckermünde Stadt
Wohngeldstelle

Am Rathaus 3
17373 Ueckermünde, Stadt Seebad

Zentraler Kontakt

Telefon: 039771 28452
Fax: 039771 28499

Mitarbeiter

Frau Claudia Semmler
Telefon: 039771 28452
Position: Sachbearbeiterin
Herr Steffen Augstein
Telefon: 039771 28446
Position: Sachbearbeiter/-in Standesamt; Sachbearbeiter/-in Wohngeldbehörde
Funktion: Standesbeamter

Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 11:30 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Bahn
Regionalbahn: RE3, RE4, RE5

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Nachweise über die Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen

Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten und die in der Lage sind, auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.

Der Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines ist abhängig vom Einkommen. Einen Wohnberechtigungsschein bekommen daher nur Haushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes in Verbindung mit § 1 der Einkommensgrenzenverordnung nicht übersteigt.

Nach der Wohnungswesen-Kostenverordnung betragen die Gebühren über die Entscheidung zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines 6,00 bis 12,00 Euro.

Antragstellung bei der zuständigen Behörde gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und die Sätze 2 und 3

Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, wenn jemand eine Wohnung mieten will, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die dem Antragsteller gegen Nachweis der Höhe seines Einkommens, das eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf, ausgestellt werden kann. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines erfolgt auf Antrag gegen Vorlage der Nachweise des Einkommens des Wohnungssuchenden und seiner Haushaltsmitglieder.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ueckermünde, Stadt Seebad:

Um in Ueckermünde eine Sozialwohnung beziehen zu können, müssen sich die Bürger an die beiden Wohnungsunternehmen persönlich wenden. Ein Wohnberechtigungsschein für die in Ueckermünde wird nicht mehr ausgestellt. Wohnberechtigungsscheine (WBS 5) für ausserhalb von Ueckermünde können bei der Stadt in der Wohngelbehörde beantragt werden. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 8€ erhoben. Zur Bearbeitung eines Antrages auf einen Wohnberechtigungsschein sind die Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen mit eigenem Einkommen zu belegen. (Lohnzettel, Bescheide vom Arbeitsamt, Rentenbescheide, Unterhalt)
Wird ein Wohnberechtigungsschein erteilt, erhält der Antragsteller damit jedoch nicht automatisch eine Wohnung. Er berechtigt den Inhaber lediglich, sich um eine belegungsgebundene Wohnung zu bewerben.