Ausweispflicht

Ausgewähltes Gebiet: Grevesmühlen, Stadt

Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist. Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.

Ihre zuständige Stelle

Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen-Land
Bürgerservice & Meldewesen

Rathausplatz 1
23936 Grevesmühlen, Stadt

Mitarbeiter

Bürgerbüro
Telefon: 03881 723-150

Öffnungszeiten

Mo. geschlossen

Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr

Mi. 09:00-12:00 Uhr

Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr

Fr. geschlossen

Hinweis:

Gerne können Sie auch online ein Termin vereinbaren, unter folgenden Link: Online-Terminvergabe.

Parkplätze

Anzahl: 80
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Anzahl: 5
Kostenpflichtig

Verkehrsanbindung

PKW und öffentlicher Personennahverkehr

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
  • der allgemeinen Meldepflicht unterliegend oder, ohne der Meldepflicht unterliegend, sich überwiegend in Deutschland aufhaltend

Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist.

Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.