Ausweispflicht

Ausgewähltes Gebiet: Fleeth

Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist. Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.

Ihre zuständige Stelle

Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte

R.-Breitscheid-Straße 24
17252 Mirow, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 039833 28035
Fax: 039833 28032

Mitarbeiter

Frau Karola Kahl
Telefon: 039833 28013
Fax: 039833 28032
Position: LVB
Herr Heiko Kruse
Position: Amtsvorsteher

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen
Dienstag: 09 - 12 und 13 - 17 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 07.30 - 12 Uhr

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
  • der allgemeinen Meldepflicht unterliegend oder, ohne der Meldepflicht unterliegend, sich überwiegend in Deutschland aufhaltend

Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist.

Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.