Ausweispflicht

Ausgewähltes Gebiet: Comthurey

Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist. Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.

Ihre zuständige Stelle

Amt Neustrelitz-Land
Zentrale Dienste

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz, Residenzstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03981 45750
Fax: 03981 457512

Mitarbeiter

Herr Thomas Jahn
Telefon: 03981 457519
Fax: 03981 457512
Frau Anja Ewert
Telefon: 03981 457519
Fax: 03981 457512
Position: Sachbearbeiter/-in Wohngeld, Kita
Funktion: Sachbearbeiter/in Kita, Schule, Wohngeld, Sportstätten
Frau Sandra Rupaner
Telefon: 03981 457534
Fax: 03981 457512
Position: Personalangelegenheiten; Sachbearbeiterin Umsatzsteuer
Funktion: Sachbearbeiterin Personalangelegenheiten
Frau Andrea Kohlmeyer
Telefon: 03981 457540
Fax: 03981 457512
Position: Sekretariat, Sitzungsdienst
Funktion: Sachbearbeiterin Sitzungsmanagement/zentrale Gremien
Frau Gabriela Krüger
Telefon: 03981 457520
Fax: 03981 457512
Position: Fachbereichsleiterin
Funktion: Sachbearbeiter IT-Management /Datenschutz-und Sicherheitsbeauftragter
Frau Julia Braun
Telefon: 03981 457535
Fax: 03981 457512
Position: Sachbearbeiter/-in Einwohnermeldeamt
Funktion: Sachbearbeiter Wahlen/Allgemeine Kommunalaufsicht; Sachbearbeiter/in Standesamt / Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

  • Di  09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
  • Do 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.30 Uhr
  • Fr  09.00 - 12.00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
  • der allgemeinen Meldepflicht unterliegend oder, ohne der Meldepflicht unterliegend, sich überwiegend in Deutschland aufhaltend

Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist.

Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.